Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 28. (1975) - Festschrift für Walter Goldinger
WINTER, Otto Friedrich: Personalunterlagen des Zweiten Weltkrieges im Kriegsarchiv
Personalunterlagen des Zweiten Weltkrieges 53 zu erreichen, mußten 1. die von anderen Stellen einlangenden, auf Grund der dort verwahrten Unterlagen erstellten Bescheinigungen, 2. die aus von anderen Stellen entlehnten Unterlagen im Kriegsarchiv angefertigten beglaubigten Auszüge, 3. die von den Ansuchenden selbst im Original oder in beglaubigten Kopien einbehaltenen schriftlichen Zeugnisse über die Wehrdienstlei- stung den im Kriegsarchiv schon vor Einreichung verwahrten Unterlagen als Beweismittel gleichgestellt werden. Aus der unabdingbaren Notwendigkeit dieser Verbreiterung der Beweisgrundlage ergab sich in der Praxis einerseits eine Vervielfältigung des Schriftverkehrs, andererseits eine nicht abreißende Kette von Auseinandersetzungen mit Dienstzeitwerbern, die die zwingende Einhaltung dieser Vorgangsweise nicht einsehen wollten und sich der dauernden Verwahrung der von ihnen beigebrachten Unterlagen widersetzten. Eine weitere Belastung stellt die Gebührenpflicht für die im Rahmen der behördlichen Funktion ausgefertigten Schriftstücke dar, von der nur für Zwecke der Vordienstzeitanrechnung und Sozialversicherung dispensiert werden darf. Bei vielen Ansuchen, die keine diesbezüglichen Angaben enthalten, muß der umständliche Weg der Notionierung beschritten werden. Von ausschlaggebender Bedeutung für die quantitative Begrenzung der Ansuchen an das Kriegsarchiv ist die Feststellung in der Weisung des Bundeskanzleramtes 11), daß es allen Stellen, die militärische Nachweise aus den Jahren 1938 bis 1945 benötigen, freigestellt ist, solche im eigenen Wirkungsbereich im Rahmen der freien Beweiswürdigung heranzuziehen; erst bei Fehlen eigener oder bei ihnen direkt zur Vorlage gebrachter Unterlagen sollen die Bescheinigungen des Kriegsarchivs als Beweismittel eintreten. Es verbleibt dem Kriegsarchiv also die Bearbeitung nur eines Bruchteils der insgesamt anfallenden Nachweisführungen, allerdings handelt es sich dabei um die infolge des Mangels an Beweismitteln oder der Kompliziertheit des Dienstzeitablaufs schwierigsten. 2. Die Erfassung und Ordnung der Personalunterlagen des 2. Weltkrieges in Österreich. Das Schicksal des Schriftgutes der militärischen Institutionen des „Großdeutschen Reiches“ und damit auch der Personalunterlagen ist gekennzeichnet durch einen beispiellosen, schon in den letzten Kriegsjahren einsetzenden Vernichtungsprozeß. Auslösende Faktoren waren zunächst die Schäden durch Luftangriffe, dann durch das Übergreifen der Kampfhandlungen auf das Reichsgebiet, in den letzten Kriegsphasen Vernichtungsbefehle der deutschen Führung oder - meist mißglückte - Verlagerungsaktionen, schließlich die totale Kapitulation, die das noch vorhandene Restschriftgut teils dem Zugriff der Allgemeinheit aussetzte, teils zum Objekt von Kassierungs- und Verbringungsmaßnahmen der alliierten Siegermächte machte. Schätzungsweise wird angenommen, daß nur 10-15% der Personalunterlagen erhalten geblieben sind. Man wird dabei jedoch regional erhebli11) Siehe Anm. 4.