Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 28. (1975) - Festschrift für Walter Goldinger

WINTER, Otto Friedrich: Personalunterlagen des Zweiten Weltkrieges im Kriegsarchiv

Personalunterlagen des Zweiten Weltkrieges 51 enormem Zeitdruck standen, da die Nachfrage nach Wehrdienstbescheini­gungen, ausgelöst vor allem durch die Sozialgesetzgebung seit 1956, vehe­ment einsetzte und bis in die Gegenwart kaum eine Abschwächung erfahren hat. Es darf nicht wundernehmen, daß es erst unter jahrelangem, aufopfern­dem Einsatz des gesamten Personals gelang, den Dienstbetrieb wieder halb­wegs zu normalisieren und der gestellten Aufgabe in zufriedenstellender Weise gerecht zu werden. So erscheint nun auch der Zeitpunkt gekommen, einen ersten zusammenfassenden Überblick und Erfahrungsbericht vorzule­gen, der in folgende Abschnitte gegliedert sein soll: 1. Die gesetzlichen Grundlagen für diese Tätigkeit, 2. Die Erfassung und Ordnung der militäri­schen Personalunterlagen des 2. Weltkrieges in Österreich, 3. Personelle und organisatorische Regelungen, Abgrenzung der Zuständigkeiten, Zusammen­arbeit mit anderen Stellen, 4. Bestandsübersicht der Abteilung 2. Weltkrieg des Kriegsarchivs. 1. Die gesetzlichen Grundlagen. Anläßlich der Wiederherstellung der Republik Österreich wurden nach dem Behördenüberleitungsgesetz der Staatskanzlei bzw. dem Staatsamt für Heerwesen „die Angelegenheiten der Personal- und Sachdemobilisierung der Deutschen Wehrmacht, die Heimfüh­rung der Kriegsgefangenen, die Ausforschung der Kriegsvermißten und die Kriegsgräberfürsorge“ übertragen3). Das Staatsamt für Heerwesen wurde je­doch, bevor es hinsichtlich der Erfassung der militärischen Personalunterla­gen eine größere Aktivität entfalten konnte, auf Befehl des alliierten Rates aufgelöst. Seine Kompetenzen wurden zum Teil - Kriegsgefangene und Ver­mißte, Kriegsgräberfürsorge - einer Abteilung des Bundesministeriujns für Inneres, im übrigen dem nach § 1 (2) des Behördenüberleitungsgesetzes im Rahmen der Staatskanzlei bzw. später des Bundeskanzleramtes bestellten „Liquidator der Einrichtungen des Deutschen Reiches“ übertragen, der die Sammlung von Personalunterlagen der Deutschen Wehrmacht - fast aus­schließlich im Bereich von Wien und Niederösterreich - fortsetzte und Dienstzeitbescheinigungen ausstellte. In den Bundesländern der westlichen Besatzungszonen wurde dieselbe Aufgabe meist Landesevidenzstellen über­tragen, die bei den Ämtern der Landesregierungen eingerichtet wurden. Für das Schriftgut der militärischen Lazarette auf österreichischem Boden fun­gierte das im Rahmen des Bundesministeriums für Soziale Verwaltung ge­schaffene „Zentralarchiv des Landesinvalidenamtes“ in Wien als Sammel­stelle. Die Befugnisse des Liquidators gingen nach 1955 an das Referat Il/n des Bundeskanzleramtes über, das 1957 die militärischen Personalunterlagen an das Kriegsarchiv abgab, dem als nunmehriger Verwahrungsstelle mit Wei­sung des Bundeskanzleramtes vom 20. März 1958 die Ausstellung von Dienstzeitbescheinigungen und die entsprechende Auskunftstätigkeit auf 3) Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich 23/1945 von 1945 Juli 28, Nr. 94/115, § 3 (2) 1. 4*

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