Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 28. (1975) - Festschrift für Walter Goldinger

AUER, Leopold: Archive und elektronische Datenverarbeitung

Archive und EDV 39 Table ronde stellte daher die Forderung auf, EDV-Material grundsätzlich als archivwürdig anzusehen und den öffentlichen Archiven die organisatorische Zuständigkeit dafür zu übertragen32). Für die Bewertung im einzelnen wird man neben den herkömmlichen Kriterien auch Benützerwünsche, Benüt­zungsfrequenz und die Notwendigkeit der Informationsreduktion zu berück­sichtigen haben33). Maschinenlesbare Daten können, wie oben bereits erwähnt wurde34), auf verschiedenen Materiahen gespeichert sein. Bei der Beantwortung der Frage, in welcher Form am ehesten eine Archivierung zu erfolgen hat, wird man stets Kosten, Raumbedarf, Benützungs- und Konservierungsmöglichkeiten der verschiedenen Datenträger in Rechnung stellen müssen. Datenbestände, die in Rechenanlagen verarbeitet werden, sollten vernünftigerweise in einer Form archiviert werden, die die maschinelle Bearbeitbarkeit weiterhin ge­währleistet35), wodurch übrigens den Archiven keineswegs die Verpflichtung erwächst, wie man früher befürchtet hat, für älteres Datenmaterial auch die entsprechenden, außer Gebrauch gesetzen Maschinen übernehmen zu müs­sen36). Zu großer Raumbedarf und Schwierigkeiten bei der maschinellen Weiterver­wendung sprechen gegen die Archivierung von Eingabemedien wie Loch­streifen oder Lochkarten, die nach längerer Lagerung meist nicht mehr in den Computer eingelesen werden können37). Dasselbe gilt für Basisdoku­mente in Klartext, die ja eben deswegen in maschinenlesbare Form gebracht werden, weil sie einer manuellen Auswertung zu große Hindernisse bereiten. Wenn der Gesamtinhalt einer Serie auf einem Datenträger gespeichert ist, der automatische Auswertung erlaubt, wird man die Vernichtung der Origi­nale in Erwägung zu ziehen haben. Das gilt vor allem für Dokumentarten, bei denen die Aussagekraft und der Wert des isolierten Einzelstücks unbe­deutend sind (z. B. statistische Erhebungen)38). Zudem ist in diesem Zusam­menhang zu berücksichtigen, daß bei der direkten Datenerfassung im Dialog mit dem Computer überhaupt keine Eingabemedien im üblichen Sinn anfal­len. Bei den Computer-Ausdrucken ist die Lage insofern anders, als durch tionale Konferenz der Table ronde des Archives in Der Archivar 25 (1972) 83, der im Zusammenhang damit von der Gefahr eines musealen Schattendaseins spricht. Vgl. auch die Äußerung von Meyer H. F i s h b e i n Appraising Informa­tion in Machine Language Form in The American Archivist 35 (1972) 36: „Unless archivists react positively to the computer revolution archival esta­blishments would be limited to the records of the ancien régime.“ 32) Schwebel XIII. Internationale Konferenz 83. 33) R o m e y k Datenverarbeitung 188—190. 34) Oben S. 37. 35) R o m e y k Datenverarbeitung 184. 36) B a u t i e r Les Archives 52 f. 37) R o m e y k Datenverarbeitung 184 und Burckard Les Archives 163. 38) B a u t i e r Les Archives 51; vgl. auch Burckard Les Archives 162 f.

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