Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)
THOMAS, Christiane: Zehnter Österreichischer Archivtag 1973 in Bregenz
10. Österreichischer Archivtag 1973 443 was in Zukunft vermieden bzw. getan werden muß: keine Aufnahme von nicht archivwürdigem oder ungeordnetem Schriftgut bzw. von Schriftstücken, die noch von der Verwaltung benötigt werden; Anforderung von zusätzlichem Depotraum; ständiger Kontakt zum Zweck der Koordinierung mit allen mit Militaria befaßten Institutionen; Einbeziehung von Realien in die Sammeltätigkeit, um den Ansprüchen eines militärhistorischen Dokumentationszentrums gerecht zu werden, und Eintreten für die zeitgemäße Abwandlung der gesetzlichen Richtlinien früherer Jahrzehnte. Im Ministerium für Landesverteidigung gilt eine provisorische Kanzleiordnung von 1956, die Registraturen nach fünf Jahren an die schon jetzt ausgelastete Zentrallagerstätte abgibt. Vor Aussonderung von für den Dienstgebrauch und das historische Interesse irrelevanten Akten wurde das Kriegsarchiv um Rat gebeten. Für die Ablage des Schriftverkehrs nachgeordneter Dienststellen existieren keine eigenen Bestimmungen. Nach Auffassung des Ministeriums sollte dies keine Rolle spielen, da der zentralistische Aufbau der Landesverteidigung eine Dokumentation bei den Abteilungen des Ministeriums garantiere. Auf jeden Fall darf aber von Archivseite, die darauf bestehen muß, über Abtretungen nur mit den zuständigen Ministeriumssektionen zu verhandeln, auf das Schriftgut bestimmter Spezialinstitutionen nicht verzichtet werden. Was Akten mit historischem Quellen wert, d. h. Akten, die für die dauernde Aufbewahrung ausersehen sind, anlangt, ist engster Kontakt des Archivs mit der Behörde Grundvoraussetzung. Abgesehen davon, daß das Kriegsarchiv eine Art „Wunschliste“ über von ihm zu erwerbende Akten angelegt hat, sollte sich im Lauf der Jahre eine Ausscheidungskommission (besetzt von drei Beamten und einem Archivar) bilden. Als beste Lösung zur reibungslos ablaufenden Aktenübernahme, -Sortierung, -skartierung und -Ordnung ohne Zeitdruck empfiehlt sich die Errichtung eines Zwischenarchivs für alle Ministerien. Um seiner Rolle als „militärhistorisches Zentralarchiv und Dokumentationszentrum“ gerecht zu werden, wird das Archiv darauf achten, auch alle schriftlichen Quellen zur Landesverteidigung zu erfassen, die aufgrund der Kompetenz Verteilung bei anderen Dienststellen erwachsen (z. B. Militärluftfahrt aus dem Außenministerium oder Landesinvalidenämter aus dem Sozialministerium) bzw. Vereine, wie die Offiziersgesellschaften, zur Mitarbeit für die Erwerbung von Nachlässen ihrer Mitglieder zu veranlassen. Selbst die bisher nur in minimalem Ausmaß ergangenen gesetzlichen Regelungen widmen sich nicht konkreten Erläuterungen über die Vorgangsweise bei Auswahl und Ablieferung der Akten. Umso mehr müssen die Archivare darauf drängen, genügend Depotraum, geschulte Arbeitskräfte und exakte Vorschriften hinsichtlich der Fristensetzung zu erhalten. Im Speziellen ist „ein erstes Skartierungsverfahren“ in der Behörde, die Einrichtung einer „Zwischeninstanz“ für die Auslese archivreifen Aktenmaterials und die „archivgerechte“ Aufstellung in einer neuen Abteilung, dem Archiv der Zweiten Republik des österreichischen Staatsarchivs, zu fordern. Die Bestrebungen der Verwaltungsreform-Kommission scheinen