Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)
HLAVAC, Franz: Die Armeereorganisation der Jahre 1881–1883 in der Donaumonarchie
274 Franz Hlavac wie dies aus den Quellen klar ersichtlich ist. Keine wichtige Entscheidung erfolgte ohne ausdrückliche Genehmigung des Kaisers, immer war er genauestens über alle Vorgänge orientiert. Er genehmigte die Neuorganisation, die an Stelle der alten General- und Militärkommanden 15 Korps treten ließ. Diese umfaßten je zwei Infanterie-Truppendivisionen und jene Spezialwaffen und Formationen des k. u. k. Heeres, die zur Komplettierung im Ernstfall notwendig waren. Durch die ständigen Fortschritte im Ausbau der beiden Landwehren war ein weiterer Beibehalt von eigenen Reserveformationen des Heeres, wie sie bisher in den alten Reservekommanden bestanden, längst überflüssig geworden. Es war daher geboten, die nominellen Reservebataillone der Infanterie in Feldbataillone umzuwandeln. Hauptsächlich aus Ersparungsrücksichten wich man vom deutschen Muster des Infanterieregiments zu drei Bataillonen ab und gliederte die k. u. k. Infanterie einheitlich in Regimenter zu vier Bataillonen. Hiefür war auch die Erwägung maßgebend, daß die Struktur des österreichisch-ungarischen Heeres als solches eines vielsprachigen Nationalitätenstaates nicht jene rein territoriale Dislokation vertrug, wie sie sich das deutsche Heer gestatten konnte. Einerseits beanspruchte schon das Okkupationsgebiet eine große Anzahl exterritorial zu dislozierender Truppen, andererseits forderte auch die Reichshauptstadt eine weit größere Garnison, als sie im eigenen Territorialbereich aufzubringen war. Da die stabile Dislokation mindestens je eines Bataillons jedes Regiments in der Kaderstation aus vielerlei, besonders aus Ausbildungs- und Schlagfertigkeitsgründen unbedingt notwendig war, erschien die Gliederung der Regimenter in vier Bataillone umso praktischer, um in Anbetracht der zahlreich gebotenen Detachierungen die Regimentsverbände nicht allzusehr zerreißen zu müssen. Unter gleichzeitiger Auflassung von acht Feldjägerbataillonen gliederte sich die Infanterie von nun an in 102 Regimenter. Die Vorteile, die diese Reform gewährte, lagen 1. in einer einfacheren und rascheren Mobilisierung, die durch die völlig selbständigen Korpskommanden im eigenen Wirkungskreis ohne Eingreifen der Zentralstelle besorgt werden konnte, sowie überhaupt in der Dezentralisation der Geschäfte im Frieden; 2. in einem geschlosseneren Aufmarsch der Divisionen und Korps (1881 rechnete man mit der Vollendung des Aufmarsches gegen Rußland am 45., 1883 am 35. Mobilisierungstag); 3. in der einheitlichen Organisation der Infanterie und dadurch der völlig gleichen Ausbildung und Kriegsbrauchbarkeit aller Bataillone; 4. in der Stabilität der Ordre de bataille, ihrer Übereinstimmung für Frieden und Krieg und der daraus resultierenden Stabilisierung der Kommandoverhältnisse für den Übergang zur Mobilität;