Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)
HLAVAC, Franz: Die Armeereorganisation der Jahre 1881–1883 in der Donaumonarchie
Armeereorganisation 1881—1883 265 Der Berichterstatter Dr. Fanderlik ergriff hierauf das Schlußwort und bestritt die Tatsache, daß sich die Delegation in einer Zwangslage befinde, denn es gehe aus dem Budget hervor, daß die Reformen an jenem Punkte stehengeblieben seien, wo sie infolge ihrer budgetmäßigen Forderungen die Zustimmung der Delegation erforderten. Er teile aber den Standpunkt Sturms, daß die Delegation in dieser rein militärischen und technischen Frage die Verantwortung der Kriegsverwaltung überlassen müsse. Er habe keine Bedenken gegenüber der neuen Heeresorganisation und bitte die Delegation, in die Spezialdebatte einzugehen und die einzelnen Posten des Voranschlages anzunehmen. Ohne weitere Diskussion nahm nun die Delegation die einzelnen Titel an. In der 3. Sitzung der Delegation wurde am 15. November das „einmalige außerordentliche Erfordernis zur Durchführung der in Aussicht genommenen Heeresreform“ in der Höhe von 650.000 Gulden, nachdem dieses bereits am 11. November den Budgetausschuß passiert hatte, ohne Debatte angenommen 108). Bereits am 31. Oktober gab Bylandt im Heeresausschuß der Delegation des ungarischen Reichstages Aufklärung über die Fragen der Heeresreform. Dabei gab er einen Überblick über die Reorganisationsfrage und begründete den Zeitpunkt der Durchführung mit der entspannten außenpolitischen Situation. Nach einer Diskussion unterbreitete Referent Baroß folgende Resolution, die vom Ausschuß angenommen wurde: „Nachdem in der Reorganisation der Infanterietruppen auch die Verfügung inbegriffen ist, daß die Mannschaft von 17 ungarischen Bataillonen ihre gesetzliche Dienstzeit in den auf österreichischem Territorium zu errichtenden 7 Regimentern zubringen wird, dies aber mit den bestehenden gesetzlichen Normen im Widerspruch steht, hat die Durchführung des erwähnten Projekts insolange in Schwebe zu bleiben, bis der ungarische Reichstag über den demselben zu unterbreitenden Gesetzentwurf entschieden haben wird“ loe). In der 4. Sitzung vom 14. November nahm die Delegation des ungarischen Reichstages den Bericht des Heeresausschusses an, schloß sich der Resolution an und bewilligte den Voranschlag des gemeinsamen Kriegsministeriums für 1883 ebenso wie das einmalige außerordentliche Erfordernis zur Durchführung der in Aussicht genommenen Heeresreform. Nachdem der Außenminister Graf Kálnoky mit Vortrag vom 18. November die übereinstimmenden Beschlüsse der beiden Delegationen dem Kai- * 11 i°8) Ebenda und PA I 568. io») Ebenda. Vgl. KA KM Präs 45-16/52, 82; MKSM 38-3/29 ex 1882. Am 11. Dezember 1882 sanktionierte der Kaiser dann das Gesetz, das die „fünften Bataillone der aus den Ländern der ungarischen Krone ergänzten Infanterieregimenter Nr. 12, 19, 44, 48, 52, 25, 66, 67, 26, 69, 72, 76, 50, 51, 64, 92 bzw. Nr. 99, 94, 102, 100, 98 und 97, welche im übrigen nicht aus den Ländern der ungarischen Krone zu ergänzen sind“, einteilte.