Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)
SAUER, Manfred: Zur Reform der österreichischen Levante-Konsulate im Vormärz
208 Manfred Sauer sätzlichen Gebühr bei der Ausstellung der Schiffspapiere an. Dies wieder schien der Hofkammer zu umständlich, sie wies das Gubernium an, die Möglichkeit der Einführung einer Tonnagegebühr von 10 oder 12 Kreuzern zu prüfen 85). Die Generalkonsuln waren am 22. Juni 1826 in Konstantinopel eingetroffen35 36), in Österreich war noch immer keine Entscheidung über die Gebührenordnung gefallen. Im letzten Augenblick stiegen der Hofkammer noch schwere Bedenken auf, der Internuntius wurde angewiesen, die neue Gebührenordnung zu suspendieren, vorläufig 1% Cottimo einheben zu lassen und ein neues Gutachten zu erstellen 37). Auch die vom Gubernium eingesetzte Kommission konnte sich zu keiner Entscheidung durchringen, 20 Kreuzer schienen zu hoch gegriffen, bei 10 Kreuzern wären dem Staat zusätzliche Unkosten erwachsen. Schließlich setzte der Statthalter Fürst Porcia 10 Kreuzer Tonnagegebühr fest und erteilte den Generalkonsuln per Schiff die Weisung, den Tarif auf dieser Grundlage bekanntzumachen. Gleichzeitig war auf dem Landweg die Gegenorder der Hofkammer unterwegs. Questieux war am 16. Juli 1826 von Konstantinopel nach Smyrna abgereist, während sich der erkrankte Acerbi noch in der türkischen Hauptstadt aufhielt, als das Dekret der Hofkammer eintraf. Der Internuntius leitete den Auftrag zur Suspendierung der neuen Gebührenordnung sogleich nach Smyrna weiter 38), aber Questieux hatte bereits die Weisung des Guberniums erhalten und den Tarif zu 10 Kreuzer kundgemacht. Um keine Unterschiede in den beiden Haupthäfen der Levante entstehen zu lassen, wies Ottenfels Acerbi an, bei seinem Amtsantritt den neuen Tarif ebenfalls kundzumachen. Der Gesandte ersuchte lediglich um nachträgliche Genehmigung dieser Vorgangsweise39), durch kaiserliche Entschließung vom 31. Oktober 1826 wurde verfügt, daß die 10 Kreuzer Tonnagegebühr in Smyrna, Alexandria und Saloniki ab jenem Zeitpunkt gelten sollten, da in diesen Häfen besoldete Konsuln ihren Dienst anträten 40). Die beiden Generalkonsuln ersuchten schon nach kurzer Zeit um Gehaltserhöhung, erhielten aber lediglich 2000 fl. Übersiedlungsbeitrag und 500 fl. Mietenpauschale bewilligt41). Questieux wurde überdies verständigt, daß er die Kosten für Feste, Gastmähler und Abendgesellschaften nicht dem Staat verrechnen dürfe42). Ferner wurden die Generalkonsuln angewiesen, die Dienstauslagen aus den einlaufenden Gebühren zu decken und halbjährlich mit dem Gubernium zu verrechnen; pro Jahr hatten sie 35) FA Präs. 1826/2949. 36) HHStA Türkei VII 22: Bericht 1826 Juni 22. 37) HHStA Türkei VII 33: Weisung 1826 Juli 4. 38) HHStA Türkei VII 23: Bericht 1826 Juli 25. 3») Ebenda: Bericht 1826 August 25. 40) HHStA Türkei VII 33: Weisung 1826 November 17. 41) HKA Kommerz 17 1827/45, Jänner. «) HHStA Türkei VII 33: Weisung 1826 Dezember 19.