Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)
SAUER, Manfred: Zur Reform der österreichischen Levante-Konsulate im Vormärz
202 Manfred Sauer Vorschläge zur Umgestaltung des Konsularwesens zu unterbreiten. Der Gesandte legte ein neues, gegen 1814 in einigen Punkten geändertes Gutachten vor: Saloniki wird zum Generalkonsulat für Mazedonien, Albanien und die Morea erweitert; die Generalkonsuln erhalten Gehälter zwischen 18 und 24.000 Ptre, die Konsuln zwischen 8 und 9000 Ptre, die Vizekonsuln erster Ordnung 5000 Ptre (Alexandria, Kanea, Zypern, Dardanellen), die Vizekonsuln zweiter Ordnung ein Honorar von 1500 bis 2000 Ptre (Chios, Acre, Skutari, Scala nuova, Santorin, Tinos, Naxos und Athen); mit Ausnahme von Adrianopel (600—800 Ptre) werden den Konsularagenten nur die einlaufenden Gebühren gewährt; neben dem Gehalt wird ein Kanzleipauschale ausgeworfen (Generalkonsuln 3000 Ptre, Konsuln 2000 Ptre, Vizekonsul 1. Kl. 1500 Ptre); die Dolmetscher und das untergeordnete Personal werden gesondert bezahlt, die Kanzler durch die einlaufenden Taxen entschädigt; sämtliche Zahlungen müssen stets dem sinkenden Wert des Piaster angepaßt werden; um dem Staat keine übermäßigen Auslagen aufzubürden, werden entweder die Gebühren pro aerario eingehoben oder es wird für die Schiffe bei der Patentierung mehr verrechnet; zur Kontrolle des Cottimo haben die Konsulate Register zu führen, die regelmäßig eingesandt werden. Darüber hinaus regte der Gesandte eine Umgestaltung des Lehrplans der Orientalischen Akademie und die Errichtung eines Generalinspektorates für die Levante-Konsulate an, das zugleich als Generalkonsulat in Konstantinopel wirken könnte 1;i). Wegen des ständigen Wertverfalles des Piasters beschwerten sich die Konsuln 1818 über ihr geringes Einkommen, der Internuntius befürwortete eine Erhöhung der Gebühren, aber die Behörden und der Handelsstand in Triest und Venedig lehnten derartige Pläne entschieden ab. Die Triester Börsendeputation brachte den Gegenvorschlag ein, den Cottimo den Konsuln zur Gänze zu belassen und den Internuntius durch eine Gehaltserhöhung zu entschädigen* 14); das Unbehagen des Guberniums über die Verschleppung der Reformpläne drückte Baron Spiegelfeld in einem Gutachten über die Frage aus, warum noch immer zahlreiche österreichische Schiffe unter fremder Flagge segelten. In der Stellungnahme des Statthalters tauchen die immer wieder vorgebrachten Klagen auf: Die Ausländer zahlen keine oder die auf Kanzleitaxen beschränkte Konsulargebühr; daher liegen die Frachtkosten bei österreichischen Schiffen zu hoch, selbst heimische Kaufleute bevorzugen fremde Flaggen; die Berechnung der Gebühren bei den Konsulaten erfolgt willkürlich, die Konsuln gewähren den Seefahrern nur unzureichende Unterstützung und senden an die Vorgesetzten Behörden meist oberflächliche und überholte Berichte. Als Lösung schlug Spiegelfeld vor, den Cottimo aufzuheben und besoldete Na- tional-Konsuln zu ernennen, verwahrte sich aber dagegen, daß mit der Erhaltung der Konsulate und sogar der Internuntiatur ausschließlich die Schiffahrt belastet werde; von einer entsprechenden Förderung von Handel und Schiffahrt würden alle Provinzen des Reiches Nutzen ziehen, daher sollte der Staat die Kosten für das Konsularwesen bestreiten 15). 'S) HHStA Staatenabteilungen Türkei VII 13: Bericht 1818 Juni 10. 14) HKA Kommerz 17 1818/184, Mai und 1819/170, April. 15) HHStA Ägypten: Spiegelfeld an Stahl, 1819 Oktober 25.