Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)
SAUER, Manfred: Zur Reform der österreichischen Levante-Konsulate im Vormärz
Levante-Konsulate im Vormärz 199 Alle überzähligen Sprachknaben sollten als Eleven in den Konsulardienst eintreten und provisorisch die Kanzlerstellen bekleiden. Als Aufstiegsmöglichkeiten — zugleich die rangmäßige Abstufung der Ämter — waren vorgesehen; Vizekonsulat Rhodos oder Vizekonsulat bei den Dardanellen; die Vizekonsulate Syrien, Kreta oder Albanien; die Internuntiaturkanzlei oder die Konsulate Zypern, Morea und Saloniki; die Generalkonsulate in Aleppo oder Kairo; Generalkonsulat in Smyrna; die drei Generalkonsulate konnten aber auch mit Beamten besetzt werden, die 15 Jahre Dienst beim Kommerz im Inland geleistet hatten. Um dem Staat zusätzliche Ausgaben zu ersparen, wurde ein Bedeckungsplan erstellt, wobei die aus dem Cottimo erwarteten Einkünfte mit 150.000 Piaster pro Jahr veranschlagt wurden: Smyrna mit etwa 40—60.000 Ptre pro Jahr, Ägypten, Aleppo und Zypern mit je etwa 20—30.000 Ptre, sowie die Einnahmen der kleineren Ämter. Überdies wurde erwogen, im Bosporus 1% vom Wert der Ladungen als Passagegebühr einzuheben. Die Auslagen für die Besoldung wurden mit 115.000 Ptre veranschlagt: Generalkonsuln, Konsuln, Vizekonsuln 50.500 Kanzler und Eleven 19.600 Zulagen für die Agentien in den Donaufürstentümern 3.000 Zwei Eleven bei diesen Ämtern 1.600 Zulage für das Konsulat Cherson, welches nach Odessa verlegt werden sollte 1.500 Entschädigung für den Internuntius 30.000 Entschädigung für den Internuntiaturkanzler 800 Sechs Stiftungsplätze an der Orientalischen Akademie 8.000 Kanzler und Eleven waren für die Generalkonsulate, die Konsulate und die Vizekonsulate erster Ordnung vorgesehen; in Rhodos und bei den Dardanellen sollten nur Eleven angestellt werden. An Gehältern waren vorgesehen: Smyrna 12.000 Ptre; Aleppo und Kairo je 8000 Ptre; Zypern, Morea und Saloniki je 4000 Ptre; Syrien und Kreta je 3000 Ptre; Albanien, Dardanellen und Rhodos je 1500 Ptre; Kanzler 1200 Ptre; Eleve 800 Ptre. In sekundären Häfen ihres Bezirkes hätten die Konsuln unbesoldete Konsularagenten ein- setzen dürfen. Bei der Finanzplanung blieb allerdings manches unberücksichtigt: Die Einnahmen für das Ärar wurden optimal angenommen — für Zypern und Aleppo scheinen sie bedeutend zu hoch gegriffen; die Nebenkosten für Miete, Fahne u. ä. und die Bezahlung der Dolmetscher und Kanzlisten waren ebensowenig berücksichtigt wie die „Aufmerksamkeiten“, welche den türkischen Behörden im Interesse eines geregelten Dienstbetriebes erwiesen werden mußten. Die Berechnung des Cottimo hätte nur bei stabilen Währungs- und Handelsverhältnissen gleichbleibende Einkünfte gesichert; der Wertverfall des Piaster höhlte aber die Berechnungsbasis des Cottimo aus, da die Zollverträge mit vierzehnjähriger Laufzeit bei festen Sätzen abgeschlossen wurden. Uneinigkeit herrschte unter den österreichischen Behörden darüber, ob besoldete Konsuln auch Handel treiben durften. Die überwiegende Mei-