Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)

THOMAS, Christiane: „Moderación del poder“. Zur Entstehung der geheimen Vollmacht für Ferdinand I. 1531

116 Christiane Thomas foy“ aufgefordert wurden, Gesandte an den Hof Franz’ I. zu schicken: „Et á la verité se sont estranges invencions“, entrüstete sich der Kaiser 72 *). Um Bayern einzubeziehen, durfte Johann selbstverständlich nicht das An­liegen der Religion in den Vordergrund rücken. Daher sind seine Ausfüh­rungen an Weissenfeider vom 8. März nur dem einen Thema, den bei­spiellosen „Praktiken“ des Königs, gewidmet. Karl wird von Vorwürfen verschont, dagegen wird alles, was man an möglichen unliebsamen Fol­gen heraufbeschwört, Ferdinand zugeschrieben. Das wohl am häufigsten gebrauchte Schlagwort zur Begründung der eigenen Haltung ist die Be­hauptung, daß nun zwei Herren gehorcht werden müsse —, für die daraus entstehende Verwirrung trage Ferdinand die volle Verantwortung 7S). Die Fronten hatten sich seit dem sächsischen Einspruch im Dezember zusehends verhärtet, der eher vorsichtige, nicht als impulsiv zu charakterisierende Kurfürst riet zum scharfen Kurs, der vielleicht nicht zuletzt durch das mit 10. Februar publizierte Mandat an die Reichsstände, Ferdinand „als römi­schem kunig auch zu gehorsamen“ 74), herausgefordert wurde. Nicht nur in den Augen Ecks war damit das Indiz gegeben, daß das Reich künftig durch zwei Häupter repräsentiert sein würde, auch für Johann war so er­wiesen, daß es tatsächlich um die Ausübung von herrscherlichen Rechten gehen würde. Der bayerische Kanzler deutete Philipp von Hessen an, daß ein Titularkönigtum wie bei Maximilian I. nicht zum Widerstand führen würde, und Johann begründete seine konkreten Vorschläge mit Ferdi­nands Willen, in die Regierungsgeschäfte einzugreifen. Die Frage der Ad­ministration wurde also zum Kriterium hochgespielt, um von der schrift­lichen Widerrede zur Tat zu schreiten. Ecks Rat zum Protest gegen das Gehorsamsmandat wurde von Sachsen nicht akzeptiert. Ist hier nicht schon das Wort Hochverrat am Platz, wenn Johann alle Gegner dazu auf rief, Ferdinand nicht nur den Titel eines römischen Königs, sondern auch die Obödienz zu verweigern und alles, was dieser im königlichen Namen durchführen würde, abzulehnen? Denn: bei aller Betonung, daß alles Übel vom König ausgehe, war ein solches Handeln Auflehnung gegen das kai­serliche Gebot. Dieser Gedanke belastete den Kurfürsten offensichtlich nicht. Sein Plan sah darüber hinaus vor, Beratungen über gegenseitige 72) Karl an Ferdinand, 1531 April 3 Gent: FK 96 n. 475/14. Da angegeben wird, daß „les lettres surprinses, venans de France“, von Nogarola zuerst ins Lateinische, dann ins Französische übersetzt wurden, ist zu vermuten, daß die Originalsprache deutsch war. — Die weitere Entwicklung der Verbindung Frankreichs zu den deutschen Fürsten, die in den Vertrag von Scheyern 1532 mündete, braucht hier nicht berührt zu werden. 7S) Schon das „Bedenken“ des Kurprinzen vom Februar 1529 erwähnte die Zwei-Herren-Theorie (M e n t z Johann Friedrich 69), die weder bei den Schmal- kaldenern fehlte (siehe Anm. 62 fol. 77 r, 129 r), noch von Eck vergessen wurde (W i 11 e Philipp der Großmüthige 50). 74) Karl an Ferdinand, 1531 Februar 10 Brüssel: FK 34 n. 457 b/2; Winckelmann Schmalkaldischer Bund 62.

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