Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)

HEISS, Gernot: Die ungarischen, böhmischen und österreichischen Besitzungen der Königin Maria (1505–1568) und ihre Verwaltung

88 Gernot Heiß teilung des Streites in ihre Rechtsprechung zu bekommen118 119 * *), und auch Ferdinand war bereit, seinem Untertanen die Möglichkeit zu geben, die österreichischen Gerichte gegen das Brüsseler Urteil und den Vergleich an­zurufen U9). Gegen den Willen seiner Schwester gab er Beheim einen Freibrief für ein Jahr und erteilte schließlich am 29. Oktober 1540 dem Regiment und der Kammer in Wien die Vollmacht zur Prozeßführung 12°). Marias Bevollmächtigte widersetzten sich der Einberufung eines neuen Prozesses gegen Beheim vor — nach ihrer Meinung — zugunsten Beheims parteiischen Richtern m) und verlangten, daß Beheim sich entweder an den Vergleich halte, oder dessen Bestimmung ausgeführt, d. h. die Güter Beheims eingezogen werden sollten 122). Auf Befehl der Königin leiste­ten sie den Einladungen der von Ferdinand ernannten Richter zur Eröff­nung der Verhandlungen keine Folge und erhoben Einspruch dagegen 123). Der Prozeß konnte deshalb nicht wieder aufgerollt werden, aber da sich Maria auch vergeblich um die Exekution des Vergleiches bemühte, fand sie sich schließlich bereit, Ferdinand im Sommer 1545 in Worms über die Angelegenheit berichten zu lassen und den „Rat“ des Bruders einzuholen. Sie verlangte aber, sollte das Urteil Ferdinands zugunsten Beheims aus- fallen, daß dieses und alle Aussagen und Besprechungen mit Rücksicht auf ihren Stand mit Diskretion behandelt würden 124). Am 28. Juli 1545 fällte Ferdinand ein Urteil, demzufolge ein Teil der Güter Beheims einge­zogen, aber nicht alle Ansprüche Marias befriedigt wurden 125). 118) Maria an Ferdinand, 1540 Juni 2 Brüssel: Konzept im HHStA Belgien PA 27. 119) Denkschrift über den Rechtsstreit zwischen Maria und Beheim, s. d. (1540/41): HHStA Ungarn 346 „Proces“ etc. fol. 38 und 41. 12°) Ebenda; Maria an Ferdinand, 1539 November 2 Brüssel: Konzept im HHStA Belgien PA 27. m) Maria an Ferdinand, 1531 März 25 Binche: korrigierte Reinschrift im HHStA Ungarn 346 „Proces“ etc. fol. 42 f; vgl. Ferdinand an Maria, 1541 April 22 Wien, teils ed. Hatvani Magyar történelmi okmánytár 2 37 f. i22) Siehe Anm. 119. !23) Ebenda; Denkschrift über die Verhandlungen zwischen Bevollmächtig­ten Marias und Ferdinands über Beheim, s. d. (1540 Dezember 3 Wien): HHStA Ungarn 346 „Proces“ etc. fol. 35; Ferdinand an Maria, (1541) Februar 18 Wiener Neustadt: Auszug ebenda fol. 40; Maria an Ferdinand, 1541 März 25 Binche: Konzept ebenda fol. 42 f; Protest des Bevollmächtigten Marias, Dr. Johann Spo- lin, 1543 Februar 26 Wien: Notariatsinstrument ebenda fol. 44; Hinweis auf einen Protest gegen das Gericht aus Statthalter und Räten Niederösterreichs im August 1544: Wolf Haller und Johann Spolin an Maria, 1545 Juni 10 Worms: Or. ebenda 45 f. 124) Denkschrift Marias zu Verhandlungen mit Karl und Ferdinand, s. d. (Verhandlungen beim Reichstag zu Worms 1545): Konzept im HHStA Ungarn 344 fol. 139 f. 125) Das Urteil wurde nicht gefunden, es ergibt sich jedoch aus Ferdinands Urkunde zur Beendigung des Streites zwischen Maria und Bernhard Beheims

Next

/
Thumbnails
Contents