Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)

HEISS, Gernot: Die ungarischen, böhmischen und österreichischen Besitzungen der Königin Maria (1505–1568) und ihre Verwaltung

Besitzungen der Königin Maria (1505—1558) 85 Ferdinand sah im Vorgehen gegen Beheim nur die Intrige der Fugger und ihres einstigen Faktors Wolf Haller und befürchtete, daß nach Beheims Sturz die Fugger die finanzielle Verwaltung aller Besitzungen der Köni­gin-Witwe in die Hand bekämen. Er unterstützte deshalb bereits jetzt Bernhard Beheim96), wofür sich Beheim und seine Leute mit kleinen Darlehen dem immer unter Geldnot leidenden König erkenntlich zeig­ten 97). Im April 1537 reiste Bernhard Beheim in die Niederlande, wo ihn Maria sehr ungnädig empfing. Sie verlangte, daß auch seine Abrechnung für die Zeit vor dem 30. September 1533 überprüft werde, obwohl sie ihm darüber bereits die Schuldloserklärung gegeben hatte98 * *). Dazu sah sie sich durch das Versprechen Beheims berechtigt, ihr über seine gesamte Verwaltung genaue Rechnung legen und für alle Unregelmäßigkeiten mit Besitz und Leben gutstehen zu wollen"); dadurch hatte er sich nach Ansicht der Räte Marias auch ihrer Rechtsprechung unterworfen 10°). Die von der Königin eingesetzte Untersuchungskommission — in ihr saß freilich auch (gegen die Warnung Ferdinands, doch keinem der Leute der Fugger die Überprüfung aufzutragen 101)) Marias Schatzmeister Wolf Haller — fand, daß Beheim von Maria Geld für fingierte Ausgaben verlangt, Einnahmen nicht verrechnet, Schuldscheine im Namen der Königin für Kaufleute aus­gestellt, denen sie nichts oder weniger schuldete, und dafür auch die Zin­sen verrechnet habe. Daraufhin zog Maria die Schuldloserklärung von 1533 als nichtig zurück, und es wurde auch erwogen, die Abrechnung über die Verwaltung der Neusohler Kupferbergwerke zu überprüfen, da in Beheims Papieren dazu Register, Auszüge, Rechnungen und Denkschriften gefunden wurden; Maria hatte ihn nämlich 1526 nur von der Rechnungsle­gung befreit, nachdem Beheim behauptet hatte, die Register und Rechnun­gen bei der Flucht aus Ofen verloren zu haben 102). ") Siehe Anm. 87; Denkschrift, warum es ungünstig wäre, wenn die Fugger wieder in den Besitz der Bergstädte kämen, s. d.: Kopie im HKA Verm. ung. Gegenstände 2 fol. 110 ff. 97) Bernhard Beheim streckte den Kammerräten Ferdinands 600 fl. vor: Quittung, 1537 Februar 9 Wien: Kopie im HKA Verm. ung. Gegenstände 1 fol. 312 f; im Jänner 1537 gab Bernhard Beheim im Namen, aber ohne Zustimmung Marias aus den Bergstädten ein Darlehen von 6.000 fl. zum Unterhalt der Trup­pen: Schuldbrief Ferdinands, 1537 Jänner 26 Wien: Kopie im HKA Gedenkbuch 383 fol. 78. 98) Schuldloserklärung Marias für Bernhard Beheim, 1533 September 30 Brüssel: Kopie im HHStA Ungarn 346 „Proces“ etc. fol. 9f (siehe Anm. 92). ") Beheim versprach dies seiner Herrin in einem Schreiben vom 7. März 1537, zit. ebenda. 10°) Denkschrift über die Rechtmäßigkeit des von Maria ernannten Gerichtes und Beheims Einsprüche dagegen, s. d.: ebenda fol. 16 ff. in) Siehe Anm. 87. 102) Siehe Anm. 92.

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