Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 26. (1973)

KÖFLER, Werner: Beiträge zum Urkundenwesen Meinhards II. in den Jahren 1271 bis 1295

60 Werner Köfler Dieser Liste darf jedoch eine für die Kanzlei- bzw. Verwaltungs­geschichte hervorragende Bedeutung beigemessen werden, denn es ist m. E. durchaus angebracht, in ihr eine Vorläuferin der späteren Hofordnun­gen zu erblicken 12)! Im folgenden soll nun die Laufbahn der landesfürstlichen Kanzlei­schreiber skizziert werden, wie sie auf Grund der bewährten Methode von Schrift- und Diktatvergleich mit Bezugnahme auf Zeugennennungen an letzter Stelle, mit Aufstellung von Itineraren u. a. herauszukristallisieren war. Albero von Marling: Den Pfarrer aus Marling sehen wir noch 1261 als Schreiber in Diensten des alternden und kraftlosen Bischofs Egno von Trient13). Seit 1271 aber ist er dann ausdrücklich als „scriba domini 12) Ebenda 92 wird diese Liste von Heuberger zur Bestätigung seiner Schätzung herangezogen: „Immerhin dürfte die Zahl acht dem Durchschnitt der Zeit Meinhards nahekommen, denn dazu stimmt die Zahl der dem Protonotar zugeteilten Personen in der annähernd gleichzeitigen Liste“. Heuberger stand damals noch nicht das gesamte Urkundenmaterial zur Verfügung. So liegt auch der Schwerpunkt seiner Darstellung auf der späteren Entwicklung, die auch seine Vorstellung der Meinhardinischen Kanzlei prägte. — Hermann Wies- flecker Meinhard der Zweite. Tirol, Kärnten und ihre Nachbarländer am Ende des 13. Jahrhunderts (Schlern-Schriften 124 = Veröffentlichungen des In­stituts für österreichische Geschichtsforschung 16, Innsbruck 1955) 189 und Anm. 4, 5 kommt für die Zeit von 1271—1295 auf 21 landesfürstliche Schreiber und Notare. Bei näherer Untersuchung von ihm namentlich genannter Schreiber scheiden aber viele für eine Kanzleizugehörigkeit aus: Bertoldus als Privat­schreiber des Hainricus Laianus, Chunradus als Schreiber Heinrichs von Rotten­burg; Giselvelder Ruprecht ist überhaupt nicht als Schreiber genannt, ebenso Fridericus de Eberstein; Heinrich von Auf enstein wird in einer Zeugenreihe ge­nannt, nach ihm folgt die Aufzählung: „mines brúder scriber her Rudolf, Wilhaelm unde Vüsil“ (Urkunde Albrechts von 1288): „Schreiber“ bezieht sich also nicht auf Heinrich; in Hartmann (Artemannus) ist ein Lokalschreiber von Gries zu erblicken (der allerdings mit Meinhard in Verbindung steht); Hartwi- cus wird nur einmal 1275 nach Rudolfus scriba genannt in einer schlechten kópiáién Überlieferung; Johannes wird nur einmal ausdrücklich, und zwar in einem Notariatsinstrument von 1271 Oktober 21 als „scriba domini M.“ bezeich­net: Bei ihm ebenso wie beim einmal erwähnten Ywanus wird man eher an eine kurzfristige oder fallweise Heranziehung von lokalen Schreibern zu Diensten für Meinhard denken müssen; „magister Rvdolffus jurista cognomine Schain- bvch de Blonbvrren“ in einer Zeugenreihe einer Urkunde Bischof Brunos von Brixen (1271 November 27, Gries) ist nicht als Schreiber Meinhards ausgewiesen; ebenso nicht Wernhardus als „scriba plebanus de Serentina“ in einer Urkunde Bischof Egnos von Trient (1272 Oktober 23); bei Petrus handelt es sich um einen öffentlichen Notar. Ausführlichere Behandlung dieser Fragen in meinen Studien zum Kanzlei- und Urkundenwesen Meinhards II. 9—14. 13) Der Kürze halber wird im folgenden nicht Datum, Inhalt und Lageort der Urkunde zitiert, in der ein Schreiber genannt ist. Auf Grund des ausge­zeichneten Regestenwerkes Wiesfleckers (siehe Anm. 9) genügt der Hin­weis auf die dortige Regestennummer; Reg. 690, 844. Für die Zeit vor 1271: Die Regesten der Grafen von Görz und Tirol, Pfalzgrafen in Kärnten I: 957—

Next

/
Thumbnails
Contents