Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 26. (1973)
KÖFLER, Werner: Beiträge zum Urkundenwesen Meinhards II. in den Jahren 1271 bis 1295
90 Werner Köfler rung „Actum et datum“, wobei sich ersterer Teil auf den Akt der Rückstellung selbst beziehen läßt. 1294 Mai 14 Rotenburg (Reg. 868) berichtet Meinhard, daß zwischen ihm und dem Erzbischof von Salzburg der Linzer Vertrag erneuert worden sei, und bekundet seine Bereitschaft, in den bevorstehenden Friedensverhandlungen zwischen dem Erzbischof und Herzog Albrecht zu vermitteln. Man wird auch hier das „Actum et datum“ auf die Verhandlungen mit dem Erzbischof und die Ausstellung der Urkunde bezogen annehmen dürfen, ebenso dürfte sich das Actum in der Urkunde von 1294 Mai 18 Rotenburg (Reg. 871) auf dieselben Verhandlungen beziehen, denen zufolge Meinhard die Zustimmung beurkundete, daß die Kinder aus Ehen zwischen Salzburger und Kärntner Ministerialen zwischen ihm und dem Erzbischof geteilt werden sollten. XII 1292 116) Februar 21 Tirol ersucht Herzog Meinhard die Herren „Bartholomei de Liehtenwerde“ auf die ihnen zu Lehen gegebene Vogtei über bestimmte Güter in Heubach zu verzichten, da Abt Eberhard von St. Georgenberg nach weisen konnte, daß dem Herzog kein Vogteirecht an den Gütern zustehe. Dieser Auftrag ist in die Form einer Litera elau- s a gebracht: Intitulatio ohne Fürwort und der Name mit M. gekürzt, dennoch der volle Titel mit Devotionsformel: „M. dei gratia Karinthie dux Tyrolis comes Tridentinae ac Brixinensis ecclesiarum advocatus“. Adresse: „viris discretis Bartholomeis de Liehtenwerde“. Grußformel: „salutem et omne bonum“. Dispositio und gekürzte Datierung: „Datum in Tyrol VIIII exeunte Februario“. Der Schreibstoff ist bereits Papier, wie dies für die Litera clausa der späteren Zeit allgemein die Regel wirdU7). Das ca. 8 :18,5 cm große Papierblatt ist parallel zur Längsseite beschrieben und war nach Einschlagen der Flügel durch Aufdrücken des Reitersiegels (nur mehr Reste erhalten) verschlossen und auf der so entstandenen Rückseite (8 : 8,7 cm) mit der Adresse „viris discretis Bartholomeis de Liehtenwerde“ versehen. XIII Bei der Betrachtung der inneren Merkmale des Urkundenwesens vom Blickpunkt der Sachgruppen aus wurde schon an verschiedenen Stellen auf Diktatprovenienzen hingewiesen. Hier sollen nun aus einer das gesamte Material umfassenden Sicht einige weitere Diktateigenheiten hervorgehoben werden. Vor allem in der Arenga sind individuelle Formulierungen einzelner Schreiber ersichtlich. In der Urkunde Friedrichs von Rodank für Meinhard von 1271 Mai 18 Passeier (Reg. 4) gebraucht Wilhelm die Arenga: (1) „Ne gesta hominum sub tempore simul transeant cum tempore necessarium est ipsa certis litterarum testimoniis confirmari.“ 116) Zur Datierung siehe Wiesfleckerzu Reg. 740. U7) Heuberger Urkunden- und Kanzleiwesen 68.