Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 26. (1973)

KÖFLER, Werner: Beiträge zum Urkundenwesen Meinhards II. in den Jahren 1271 bis 1295

78 Werner Köfler Zusammenfassend kann also gesagt werden, daß die landesfürstliche Siegelurkunde nicht in Konkurrenz zum Notariatsinstrument tritt. Mein­hard bedient sich desselben überall dort, wo es auf Grund der bisherigen Entwicklung die herrschende Beurkundungsart war (also im Bereich des Bistums Trient inclusive Bozen), ohne es durch seine Siegelurkunde ver­drängen zu wollen; ja er verwendet es römischrechtlichem Denken gemäß auch zur Publizierung seines Testaments. Selbstverständlich ist es auch die gegebene Beurkundungsart von zweiseitigen Verträgen mit italieni­schen Vertragspartnern. V Der in den meisten Fällen 08) vorherrschende nüchterne Amtston und der offensichtliche Wunsch einer präzisen und allgemein verständlichen Darstellung des Sachverhalts findet im Format seine Entsprechung. Das Kleinformat, zunächst sicherlich ein Relikt aus Zeiten primitiverer Kanz­leiverhältnisse, wird dann — beeinflußt von dem Schriftverkehr der Finanzverwaltung, vor allem des Rechnungswesens mit seinen Anweisun­gen und Quittungen — zum herrschenden Format. 75% aller erhaltenen sicheren Kanzleiausfertigungen weisen eine Größe von durchschnittlich 9,5 h (mit Plica) : 20 b (natürlich der Breitseite nach beschrieben) auf, sind also etwas mehr als die doppelte Höhe breit. Die kleinste Urkunde ist 8 :17, die größte dieser Art 12 :22 cm. Daneben wurde ein größeres For­mat mit etwas weniger schmaler Form verwendet: ca 14 : 26 cm durch­schnittlich; dieses Format weisen 8% der landesfürstlichen Urkunden auf. 17% der Ausstellungen erfolgten auf annähernd quadratischen Pergament­stücken, die kleinste dieser Art mißt 11 : 14 cm, die größte 21 : 27 cm. Das in südlicher Art bearbeitete Pergament herrscht vor, es ist vor allem bei kleineren Stücken eher unregelmäßig beschnitten, mit wenigen Ausnahmen") wurde eine mehr oder weniger breite Plica zur Befesti- 98 * ten bzw. des Belehnungs- oder Verpachtungsgutes: Bozen), 76 („Linticlar“), 138 („Villa Coradi“), 408 („Cimbria“), 612, 613 (Bozen), 778 (Villa Montagna), 844—-849 (um Bozen, Eisackau). 98) Für die Untersuchungen der äußeren und inneren Merkmale wurden folgende, zum größten Teil im Original erhaltene Urkunden herangezogen: Reg. 4, 5, 6, 20, 21, 26, 53, 58, 69, 72, 83, 93, 100, 101, 103, 111, 121, 137, 150, 157, 188, 193, 200, 201, 203, 204, 206, 212, 219, 226, 240, 247, 250, 254, 295, 307, 309, 311, 312, 313, 315, 322, 323, 325, 326, 337, 342, 343, 353, 356, 357,364,1283 Mai 4 Tirol, 385, 389, 407, 409, 412, 424, 427, 436, 437, 445, 447, 459, 460, 478, 495, 509, 510, 514, 534, 550, 557, 559, 569, 614, 615, 617, 618, 622, 629, 651, 682, 692, 701, 722, 740, 774, 787, 795, 802, 833, 836, 841, 868, 870, 871, 930, 933, 936. Die zahl­reichen, nur in Regestenform überlieferten Stücke, von denen die meisten Kanz­leiausfertigungen darstellen, konnten für diese Untersuchungen natürlich nicht verwendet werden. ") Reg. 193, 240, 247, 250, 356 aus den Jahren 1277, 1278 und 1282.

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