Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 26. (1973)

KÖFLER, Werner: Beiträge zum Urkundenwesen Meinhards II. in den Jahren 1271 bis 1295

Urkundenwesen Meinhards II. 61 Meinhardi“ bezeugt14 15); spätestens in diesem Jahr erfolgte der Überlauf zum mächtigeren Fürsten. Ganz auffallend ist die Tatsache, daß in der auf die Teilung folgenden Machtpolitik gegen den Bischof von Trient Albero eine Rolle spielt, die weit über Schreiberdienste hinausgeht. Er war überraschend häufig bei jenen zumeist um eine Bagatelle erfolgten Vergabungen Egnos an Meinhard anwesend, denen bekanntlich nicht sel­ten der üble Beigeschmack der Erpressung anhaftet16). Jedenfalls war Albero dank seiner früheren Stellung prädestiniert, in Verhandlungen mit Egno eine wesentliche Rolle zu spielen. Nach dem Tode des Bischofs 1273 tritt der Mariinger zunächst etwas in den Hintergrund. Seit 1274 führte der von glühendem Eifer erfüllte Bischof Heinrich von Trient einen ver­zweifelten Kampf gegen Meinhards Säkularisierungspolitik16). Am 5. Oktober 1233 erneuerte Heinrich — nunmehr schon zum sechsten Mal — über Meinhard den Bann, der an der Universität zu Padua verkündet wur­de. Dabei war „dominus Albarus plebanus de Merninga“ in der Schule des Perceuallis anwesend17); er studierte also in Padua Kirchenrecht, denn wir glauben nicht annehmen zu müssen, daß ihn Meinhard eigens wegen der Verlesung eines Bannspruches hinunterschickte, der als abge­nütztes Kampfmittel kaum noch Wirkung tat. Nach dem Auslgeichsver- trag von 1284, der auf vier Jahre die Säkularisation des Bistums brachte, regte sich sehr bald in gewissen Kreisen, vor allem im Stiftsadel, die Sehnsucht nach der so oft geschmähten und verratenen milden Herrschaft des Krummstabes. Angesichts der sich häufenden Verschwörungen er­schien es Meinhard ratsam, dem Stiftsland persönlich nach Möglichkeit fern zu bleiben; umsomehr war er in diesem Bereich auf die Treuesten seiner Untergebenen angewiesen — Albero gehörte wieder zu ihnen. Im Zuge der großen Besetzungswelle des Brixner und Trienter Domkapitels mit Leuten Meinhards wurde er Trienter Kanoniker. In der Folge der nach Ablauf des Vertrages eingetretenen Rückstellungshändel kam es zum neuerlichen Bannspruch einer Synode in Aquileja, auf die sich die Ladung Meinhards durch Papst Nikolaus IV. von 1289 Februar 1 unter anderem bezieht. Darin wird auch der mit Albero identische Trienter Kanoniker „Adalprectus quondam scriptor dicti comitis“ als einer jener angeklagt, welche das Interdikt durchbrachen, indem sie überall in Stadt und Bistum Gottesdienste abhalten ließen 18). 1271, bearbeitet und hg. von Hermann Wiesflecker (Publikationen des Institutes für österreichische Geschichtsforschung, 4. Reihe, 1. Abt., Innsbruck 1949). n) Reg. 1, 10, 15. 15) Reg. 2, 33, 59, 62 (Albero tritt hier sogar als Vertreter Meinhards auf), iß) Wiesflecker Meinhard, Kapp. Tirol und Trient 1259—1286 (65—89) und Die Vollendung des Landes Tirol (255 ff), ii) Reg. 401. iS) Reg. 620.

Next

/
Thumbnails
Contents