Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 26. (1973)
WELTIN, Max: Kammergut und Territorium. Die Herrschaft Steyr als Beispiel landesfürstlicher Verwaltungsorganisation im 13. und 14. Jahrhundert
Kammergut und Territorium 51 seinerzeit die sich längst etabliert habenden Wallseer und Landenber- ger 279). Es ist nicht unwahrscheinlich, daß die Abfassung des Urbars der Hofmark Steyr auf Heinrich von Eisenburg zurückgeht 28°). Dopsch hat seinerzeit den unterschiedlichen Charakter dieses Urbars im Gegensatz zu den früheren herausgearbeitet281). Bei diesen handelte es sich um Urbarregister, die nicht für den praktischen Verwaltungsdienst in den einzelnen Ämtern bestimmt waren. Das Urbar der Hofmark Steyr ist dagegen sehr ausführlich gehalten, so daß man sich ohne weiteres vorstellen könnte, in ihm das Produkt einer Kammergutsreform zu sehen 282). Es ist hier nicht der Platz, die Tätigkeit der Pfleger innerhalb der Herrschaft zu untersuchen. Dazu wäre eine eigene Studie erforderlich. Abschließend seien noch einige Beobachtungen, die sich im Zusammenhang mit den Pflegern ergeben, angefügt. Um 1340 wird die Herrschaft Steyr erstmals auf kurze Zeit an den Bischof von Freising verpfändet, der dort einen eigenen Burggrafen einsetzt 283). Da auch in der Folge eine Differenzierung im Burggrafenamt beibehalten wird — 1357 siegelt Heinrich der Chersperger „zu der zeit phleger ze Steyr an dez erbern ritters stat herrn Niclas des Schecken burg- grof ze Steyr“ 284 285), 1361 ist Niclas der Haide „zden selben zeiten schaffer ze Steyr an des erbarn herrn Otakar von Ror stat“28ä) — bleibt offen, ob auch Niclas Scheck und Ottokar von Rohr Pfandinhaber gewesen sind, oder ob der Burggraf infolge vermehrter Verwaltungsanforderungen einen Assistenten heranzog. In der Hauptmannschaft ob der Enns sind seit etwa 1330 neben dem (wallseeischen) Hauptmann „Landrichter ob der Enns“ — durchweg wallseeische Lehensleute — nachweisbar 286). Dort war die Unterteilung einwandfrei das Ergebnis einer immer wirksamer werdenden wallseeischen Durchdringung des Landes. 1374 verpfändet Herzog Albrecht III. die Burg zu Steyr mit der „ge- wonlichen“ Burghut an die Wallseer 287). Die wallseeische Pfandschaft, 279) Vgl. dazu etwa Wretschko Marschallamt 70ff. 280) LFU 1,1 Einleitung 79. Es kommen darin Zeugen vor, die 1328 in den Urkunden nachweisbar sind; vgl. dazu Anm. 240. 281) Ebenda 95. 282) Der die Reform durchführende Burggraf konnte ja nur auf diese Weise eine genaue Übersicht erhalten. Für den praktischen Gebrauch in den einzelnen Ämtern war auch dieses Urbar nicht geeignet. 283) FRA 2/31 276 f: (1340 Februar 26) ... B. Konrad von Freising ... der ze den zeiten Steyr innehat und purgraf und pfleger da was; FRA 2/33 212: (1339 November 12 Seitenstetten) Siegel Konrads von Suntheim „czden zeiten purchgrav von Steyr;“ FRA 2/31 265: (1338 Dezember 17 Steyr) Konrad von Suntheim verkauft dem Bischof von Freising Liegenschaften für das Spital in Ulmerfeld. 284) VBOE 7 514 f (1357 Juli 12). 285) VBOE 8 1 (1361 Januar 31). 286) w e 11 i n Beiträge 45 ff. 287) Max Döblinger Die Herren von Wallsee in AÖG 95 (1906) 326f. 4*