Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 26. (1973)

NECK, Rudolf: Sammelreferat. Zeitgeschichte

Rezensionen 479 grafen Albrecht Alcibiades Ende August 1552 wurde er entlassen, erreichte allerdings 1554 im Vergleichswege eine moralische und finanzielle (Lehen­verschreibungen) Rehabilitierung. Schon im März 1553 sehen wir ihn in kaiserlichem Dienst als deutschen Hofrat in Brüssel. Ende 1553—Anfang 1554 wurde er zum kaiserlichen Kommissar auf dem künftigen Reichstag bestellt. Während des Reichstages noch erfolgte seine Ernennung zum Präsidenten des Luxemburgischen Provinzialrates, der höchsten Justiz- und Verwaltungsbehörde für das Herzogtum Luxem­burg und die Grafschaft Chiny. Im Oktober 1555 wurde er in dieser neuen Funktion in Brüssel vereidigt. Wegen seiner häufigen Abwesenheit in verschiedenen Geschäften war sein Verhältnis zum Gouverneur, dem Grafen Mansfeld, oft gespannt. Schon damals wird er von Philipp II. für besondere Legationen verwendet. 1555 nimmt er an der Visitation des Reichskammergerichts in Speyer teil. Vor der Abreise Karls V. nach Spanien redigiert er gemeinsam mit dem Reichsvizekanzler Seid die Prokuratorien „ad resignandum imperii“. Nach der Abdankung Karls wird er nicht wie die übrigen Räte entlassen, sondern von Philipp II. als Prä­sident des Luxemburgischen Provinzialrats bestätigt. Bis zu seinem am 3. Januar 1566 erfolgten Tod blieb er einer der Träger der deutschen Po­litik Philipps und fand in verschiedenen Missionen im Reich Verwendung. Hornung war vor allem ein hervorragender Jurist. Als treuer Katholik hat er unter Philipp II. die Kaiserpolitik im Sinne Karls V. fortgesetzt, eine Politik für die Reichsmacht und gegen Frankreich und die Stände. L. geht in seiner Einleitung auch auf die komplizierte Vorgeschichte des Augsburger Reichstags ein, der mehrmals verschoben werden mußte. Von den drei vom Kaiserhof ernannten Reichstagskommissaren (neben Hornung der Augsburger Bischof Kardinal Otto Truchseß von Waldburg und Lazarus Schwendi) hat nur Hornung am ganzen Reichstag teilgenom­men. Hornung fungierte hauptsächlich als Jurist. Eingehend wird die Entstehungsgeschichte der Instruktion behandelt, die ihren Ausgang von der im Anhang edierten Denkschrift Selds nahm. Karl überließ aus Gewissensgründen Ferdinand die Leitung der Verhand­lungen, da er keine religiösen Konzessionen machen wollte. Diese „voll- mechtige heimbstellung“ machte eigentlich die Anwesenheit der Kom­missare am Reichstag überflüssig, sie waren gleichsam nur noch die Stimme des scheidenden Kaisers im Reich. In einer interessanten Analyse des Schreibens Karls an die Kommissare vom 9. Juni 1554 gibt L. (S. 16 Anm. 57) die Genese dieser Entscheidung des Kaisers. Trotzdem kommt es im Januar 1555 zu einem offenen Konflikt zwi­schen den Kommissaren und Räten um den Text der Proposition. Auch hier sind die quellenkritischen Bemerkungen des Hg.s von großem Scharfsinn gekennzeichnet und auch methodisch interessant und beach­tenswert. Das durch Schriftvergleiche als eigenhändig bestimmte Protokoll reicht vom 29. Dezember 1554, der Ankunft Ferdinands am Reichstag, bis zum Ende des Reichstags am 25. September 1555. Es enthält die Verhand­lungen im Rat des Königs, die Verhandlungen des Königs und seiner Beauftragten mit den Reichsständen bzw. deren Delegierten, die offiziellen

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