Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 26. (1973)

NECK, Rudolf: Sammelreferat. Zeitgeschichte

Rezensionen 475 Ergänzungen durch; im Stift St. Peter in Salzburg wurden das Frag­ment eines Lehenbuches der Erzbischöfe Pilgrim II. von Puchheim und Eberhard IV. von Starhemberg gefunden. Wie aus dem Vorwort von G. Mo­ro zu entnehmen ist, hatte L. am 1. April 1944 davon dem Geschichts­verein Mitteilung gemacht, er konnte aber trotz seiner schweren Krank­heit die Arbeit am 22. November desselben Jahres beenden. Der Nachtrag gelangte mit anderen Manuskripten des Nachlasses von L. in das Steier­märkische Landesarchiv. Die Mappe 63 aus der Schachtel VII mit dem Titel Salzburger Lehen in Kärnten (Nachträge) bestand aus I, II, III und 126 Blatt. Beigelegt war ein Brief an G. Moro vom 2. Februar 1945; er wurde dem Herausgeber erst nach der Drucklegung des ersten Teiles (Manuskript von 1937) bekannt. Der Direktor des steiermärkischen Lan- desarchives, Fritz Posch, gab das bisher unbekannte Manuskript dem Her­ausgeber (wann ?!) zur Veröffentlichung frei, nachdem die Drucklegung des I. Teiles trotz Kenntnis, daß Nachträge bzw. Ergänzungen zu erwar­ten waren, begonnen worden war. Moro konnte als Mitarbeiter den Genea­logen Gustav Adolf von Metnitz gewinnen; dieser besorgte die genealogi­schen Ergänzungen (Sigle N), die Zusammenstellung der Literatur und Quellen sowie die Register (Teil I und II). M. stellte der Einleitung von L. (I. Teil) ein Vorwort voraus (S. 1 ff). Im Versuch, einen Abriß der territorialen Entwicklung des Herzogtums Kärnten zu geben, wurde hier betont, daß das Erzstift Salzburg im Allein­besitz der Tauernpässe gewesen war, der Versuch, diesen Paßstaat zu voll­enden, scheiterte an der politischen Macht der Habsburger als Herzoge von Kärnten sowie an den Grafen von Görz. (Vgl. dazu H. Klein Salz­burg, ein unvollendeter Paßstaat in Vorträge und Forschungen 10 175 ff). Die Umbildung des Lehenswesens im Spätmittelalter wurde richtig er­kannt, M. konnte sich dabei auf die Forschungen von Klein stützen. Ne­ben dem Ritterlehen gewann das Beutellehen an Bedeutung; es wurde seit Erzbischof Bernhard von Rohr gleich den urbariellen Gütern von der Hofmeisterei verwaltet. Nicht beantwortet wurde die Frage der Schützen­lehen, vornehmlich im Lavanttal gelegen. Sind sie nicht doch an Bauern verliehen worden (S. 11 f), sind sie den Ritter- oder den Beutellehen zuzuzählen. Wenn auch M. der Forschung folgend annimmt, das Recht würde an der Person, am Lehensmann, und nicht am Gute, dem Lehens­objekt, haften, so wäre die Formel „nach Schützenlehenrecht“ zu unter­suchen gewesen. Aus dem bambergischen Gebiet ist bekannt, daß die Schützenlehner jährlich eine Armbrust auf die Burg Griffen zu leisten hatten. M. verneint, daß die Bauern als Lehensträger nachzuweisen sind (S. 14), während gerade Klein das Aufkommen der Beutellehen mit dem sozialen und wirtschaftlichen Aufstieg der Bürger und Bauern erklären konnte. Die Dynasten sind ausgestorben und nicht „eingegangen“ (so S. 15); aus den Kanzleilehenbüchern kann das Emporkommen einer neuen Adels­schicht und auch die Feudalisierung des Kapitals durch Anlage in der Grundrente nachgewiesen werden. Ausführlich bespricht M. die Burg­hutsverleihungen (S. 19), obwohl nicht alle im Original vorliegenden Belehnungen und Reverse berücksichtigt worden sind. Zum Problem

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