Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 26. (1973)

MIKOLETZKY, Lorenz: Siebenter Internationaler Archivkongreß Moskau 1972

AR CHI VBERICHTE Siebenter Internationaler Archivkongreß Moskau 1972 Von Lorenz Mikoletzky (Wien) In der Zeit vom 21.—25. August 1972 fanden sich 1300 Archivare aus 50 Staaten in der Hauptstadt der UdSSR ein. Aus Österreich waren ge­kommen: Der Generaldirektor des Österreichischen Staatsarchivs Univ.- Prof. Dr. h. c. Dr. Hanns Leo Mikoletzky; Wirkl. Hofrat Hon.-Prof. Dr. Fritz Posch, Direktor des Steiermärkischen Landesarchivs; Hof rat Dr. Max Kratochwill, Direktor des Archivs der Stadt und des Landes Wien; Wirkl. Hofrat Dr. August Ernst, Direktor des Burgenländischen Landes­archivs, sowie der Verfasser dieses Berichts. Das Arbeitsprogramm der Ta­gung war auf Plenar- und Sektionssitzungen verteilt, wozu noch einzelne Komiteesitzungen kamen (z. B. Sphragistik, Mikrofilm, Entwicklung des Archivwesens etc.), die teilweise schon am 21. August ihre Aussprachen durchführten. Dienstag, den 22. August 1972, wurde der Kongreß im Kolonnensaal des Gewerkschaftshauses feierlich eröffnet. Zahlreiche Vertreter wissen­schaftlicher Körperschaften (der Bibliotheken, der Akademie der Wissen­schaften und der UNESCO), sowie ein Vertreter der Stadt Moskau ergrif­fen das Wort. Die eigentliche Eröffnung nahm ein Mitglied des Mini­sterrates der UdSSR vor. Bei dieser Gelegenheit wurde darauf verwiesen, daß vor nunmehr fünfzig Jahren Moskau zur endgültigen Hauptstadt der Sowjetunion gemacht wurde und auch der Begriff UdSSR dasselbe Jubi­läum begehen könne. An den offiziellen Teil schloß unmittelbar die erste Plenarsitzung an, wobei der neue Leiter der Archivhauptverwaltung beim Ministerrat der UdSSR, F. I. D o 1 g i c h, den ersten großen Vortrag zum Thema Wechsel­beziehungen und Kontinuität in der Arbeit der staatlichen und amtlichen Archive hielt. Der Vortragende wies im besonderen auf die Wichtigkeit der engen Zusammenarbeit dieser beiden Archivtypen hin und betonte die Notwendigkeit einer rechtzeitigen Übergabe des Dokumentationsgutes und der Archivbestände durch die Ämter und Behörden an die staatlichen Archive. Da die Möglichkeit besteht, wie dies am Beispiel des Gastgeber­landes gezeigt wurde, daß auch Amtsarchive existieren, die für langfristige und zuweilen auch ständige Verwahrung des vorhandenen Dokumenta­tionsgutes bestimmt sind, scheint eine regelmäßige Kontrolle durch die Staatsarchive zweckmäßig zu sein, denn die Ausbildung von Amtsarchi-

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