Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 26. (1973)

MIKOLETZKY, Lorenz: Vom Kaiserspital zum Klein-Mariazellerhof. 125 Jahre Hofkammerarchivgebäude

440 Lorenz Mikoletzky gen 86° 1' 8" Maß mit den Räumen pro 58° 5' 5", welche das Hofkammer- Archiv itzt hat, verglichen, so zeigt sich ein Überschuß von 27° 2' 3" □ Maß. Ebenso verhält es sich mit den Körper-Maßen für die Stellagen. Nach dem Aus­maße 11 wird in den 4 Stockwerken für Stellagen ein Körperraum gewonnen von 183° 5' 2" Kubikmaß. Das Archiv hat itzt 118° 2' 9" Kubikmaß. Also ergibt sich ein Überschuß von 65° 2' 5" Cubic Maß. Beide Überschüße sowohl beim Flächen- als beim Körperraum dürften als Zugabe noch zu groß seyn. Wird für das Archiv nur der lte, der 2te und der 3te Stock bestimmt, so erhält dasselbe nach dem Vorausmaß 11 auf Stellagen einen Flächenraum von 63° 4' 8" Maß, während das Archiv itzt nur 58° 5' 5" do. hat, mithin noch immer ein Überschuß von 4° 5' 3"D Maß. Der Körperraum der Stellagen in den zuletzt genannten 3 Stockwerken be­trägt 133° 1' 6" Cubik Maß; itzt hat das Archiv nur 118° 2' 9" do., also würde dasselbe noch einen Überschuß von 14° 4' 9" Cubik Maß erhalten, diese Überschüße dürften um so mehr als genügend erscheinen, als zu einer alienfälligen größeren Aushülfe die 2 Zimmer zu ebener Erde disponible sind. Wird diese Raumzuweisung für genügend erkannt und gnädigst genehmigt, so bleibt der 4te Stock übrig, welcher zur Unterbringung der Direktion in Dikaste- rial Gebäude Angelegenheiten vollkommen geeignet ist. Die Berechnung der Flächen- und der Körperräume für die Stellagen ist basirt auf die in den Plänen mit blaßrothen Linien angedeuteten Stellagen. Werden die Stellagen nicht nach dieser Eintheilung und nicht nach den ange­tragenen Dimensionen angefertiget, so werden auch die angegebenen Flächen- und Körperräume nicht erhalten, und es würde dann zur Unterbringung der Hofkammer-Archivs-Akten auch der 4te Stock erforderlich werden; ich erlaube mir daher die ehrfurchtsvolle Bitte, zur Gewinnung des erforderlichen Raumes für die Unterkunft der k. k. Dikasterial Gebäude Direktion die Stellagen nach den gemachten Andeutungen verfertigen lassen zu dürfen, weil hiedurch auch der Miethzins für diese Direktion bis zu ihrer definitiven Unterbringung in einem andern Dikasterial Gebäude für ihre Unterkunft in einem Privathause erspart würde. Das 2te Projekt gewährt also folgende Vortheile: 1. ) daß nicht erst die Verhandlung mit der hohen vereinten Hofkanzlei ge­pflogen werden darf, um im St. Annagebäude den Bau unternehmen zu dürfen; 2. ) daß der Zins, welcher für die anzuhoffende Genehmigung der Raum­benützung im St. Annagebäude gefordert werden würde, für immer erspart wird; 3. ) daß die Kosten der Übersiedlung der Schulbücher-Verschleiß-Administra- tion erspart werden; 4. ) daß der Miethzins für dieselbe erspart wird; 5. ) daß der Bau mit Erreichung des geforderten Zweckes um 21.750 f CMze wohlfeiler zu stehen kommt und 6. ) daß die siebenbürgische Buchhaltung, wenn auch nicht in Einem Stock­werke, doch aber in demselben Hause untergebracht werden kann. Der Projektant hat ferner bemerkt, und der ehrerbiethigst Gefertigte ist gleicher Meinung, das der Umstand, nämlich die Vertheilung der Hofkammer- Archivs Akten in mehreren Stockwerken auf den Dienst in Bezug auf die Priorirung nicht nachtheilig einwirken werde, weil gerade dieser Umstand möglich macht, eine zweckmäßige Abtheilung in den Akten treffen zu können. Da das Bureau des Archivs-Direktors im 2. Stocke angetragen ist, so ist es zweckmäßig, wenn das Archivs Personale im 2. Stock untergebracht wird,

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