Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 26. (1973)

MIKOLETZKY, Lorenz: Vom Kaiserspital zum Klein-Mariazellerhof. 125 Jahre Hofkammerarchivgebäude

Hofkammerarchivgebäude 437 f) für die beiden akatholischen Konsistorien, welche im 2. Stocke des er­wähnten Traktes die Piecen No. 214, 215, 216, 217, 218, 219, 220, 221, 222, 223, 224, 230 und 231 benützen 5); g) für die seit Kurzem im Mariazellerhof übersiedelte k. k. Dikasterial- Gebäude-Direktion, welche im 3. Stocke des erwähnten Traktes die Piecen 277, 277J4, 278, 286, 279, 280, 281, 282, 283, 283^ und 284 benützt; h) für das siebenbürgische Departement der siebenbürgischen Hofbuchhal­tung, welches im 3. Stocke des erwähnten Traktes die Piecen No. 289, 290, 291 und 292 mit 6 Fenstern benützt; endlich i) für die Unterkunft der ganzen Schulbücher-Verschleiß-Administration6), d. i. für die Kanzlei und für die Magaziene derselben. Nebst diesen Dislozie­rungen wird aber auch im St. Annagebäude die Stiege sammt dem Aborte zur Wohnung des Verschleiß-Faktors umgestaltet, dem Schulen-Oberaufseher von seiner Wohnung ein Kabinet entzogen, und ein Fenster des Zeichnungs- Zimmers der 4. Normaklasse vermauert, wodurch dasselbe an Licht bedeutend verliert. Die dießfalls erforderlichen Unterkünfte könnten auf folgende Weise er­halten werden, und zwar: ad a) durch die provisorische Zuweisung von Kellern in den Trakten des Mariazellerhofes gegen die Anna-Gasse und in den Hofe; ad b) Wenn der Verschleiß dieser Drucksorten der k. k. Hof- und Ärarial- Staatsdruckerei-Direktion wieder zugewiesen würde, wie dieß früher bestan­den hat; denn diese würde die erforderlichen Lokalitäten durch Zusammen- drängung ihrer übrigen Bedürfnisse gewiß zu gewinnen wissen; ad c) auf dieselbe Art, wie sub a); ad d) Wenn der gegenwärtige Präses dieser Kommission, der Herr Land- rechts-Präsident, Freiherr v. Wagemann, ersucht würde, die allenfälligen kom- missionnellen Zusammentretungen und die sonstigen Amtshandlungen in sei­nem Bureau im Appelations-Gebäude vorzunehmen; wenn ferner die demsel­ben hiefür zugetheilten Individuen angewiesen würden, entweder in den Amts­lokalitäten bei ihrer Behörde, oder in dem für die dießfällige Registratur be­stimmt werdenden Lokale, ihre Arbeiten zu leisten. Für diese Registratur er­laube ich mir, im Falle die Akten nicht etwa der Registratur der hohen Hof­stelle übergeben werden können, ein Zimmer von den bisher für das k. k. Ärar-Papier-Depot benützten und itzt leer gewordenen Lokalitäten im Münz­hause vorzuschlagen; ad e) hiefür ist wegen Unbedeutendheit des Raumes kein Ersatz nothwendig; ad f) durch eine Miethe in einem Privathause; ad g) ebenfalls durch eine Miethe in einem Privathause; ad h) ebenfalls durch eine Miethe in einem, dem Mariazellerhofe nahe ge­legenen Privathause; ad i) in einem dem St. Annagebäude nahegelegenen Privathause. Die sub h) und i) angedeuteten Miethen hätten nur solange zu dauern, bis der Neubau im Mariazellerhofe und im St. Annagebäude zu beziehen ist; die sub f) angetragene Unterkunft der beiden akatholischen Konsistorien könnte solange in einem Privathause bestehen, bis sich eine günstige Gelegenheit zur Unterbringung derselben in einem Dikasterial-Gebäude ergibt. Die gemiethete 5) Es handelt sich hier um die Konsistorien der Augsburger und der Hel­vetischen Konfession. 6) Die Vorgängerin des heutigen Bundesverlages. Vgl. Hanns Leo Mikő­iét z k y Der österreichische Bundesverlag 1772—1972. Voraussetzungen — Grundlagen — Wirken (Wien 1972) 33.

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