Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 26. (1973)

WELTIN, Max: Kammergut und Territorium. Die Herrschaft Steyr als Beispiel landesfürstlicher Verwaltungsorganisation im 13. und 14. Jahrhundert

20 Max Weltin Diese im Lande ob der Enns durchgeführte Neuordnung hat zweifellos den Verlust der Herrschaft Losenstein weitgehend auszugleichen ver­mocht. Fraglich bleibt dabei weiterhin, ob die im Ottokarischen Urbar unmittelbar an die „predia Erbipolensia“ anschließenden, von Dopsch so genannten „Niederösterreichischen Pertinenzen der Hofmark Steyr“ da­mals schon, ähnlich Hall, der Herrschaft Steyr eingegliedert worden sind. Der im 14. Jahrhundert einwandfrei dazugehörende Komplex ist bei wei­tem nicht so umfangreich wie die „Pertinenzen“ * 97 98 *); besonders die im Ur­bar des 13. Jahrhunderts in Streulage bis in den Raum von Amstetten reichenden Objekte zählen später nicht mehr dazu. Am wahrscheinlichsten ist wohl, daß im Ottokarischen Urbar der gesamte ober österreichi­sche und nicht nur der obderennsische Besitz zusammengefaßt war. Zibermayr hat darauf aufmerksam gemacht, daß unter „Austria superior“ im Mittelalter nicht allein das Gebiet ob der Enns, sondern das vom Hausruck bis zur Ybbs gemeint ist"). Diese Beobachtung ist etwas modifiziert für die Zeit vom Übergreifen der Babenberger auf das Land ob der Enns bis ungefähr 1281/83 zweifellos richtig — modifiziert inso- ferne, als man unter Ober Österreich wohl das Gebiet zwischen Ybbs und Enns mit dem sich erst nach und nach verprovinzialisierenden obderennsi- schen Annex verstehen muß und nicht wie Zibermayr ein bereits als Ver­waltungssprengel angenommenes Land ob der Enns mit einem Annex zwischen Enns und Ybbs. Wir werden unten noch zeigen können, daß das Land ob der Enns erst seit Albrecht I. in der Enns eine Administrativ­Spital am Pyhm den villicus Wernhart „in der Owe“; Zeuge ist dabei u. a. Magens ammanus domini O(ttonis) de Ror. Im Ottokarischen Urbar (LFU 1/1 194 n. 125) ist im Amt Hall eine Hofstatt „in Augia“ verzeichnet, bei der es sich um konfiszierten Rohrerschen Besitz handeln könnte. 97) Vor allem Spital/Pyhrn: 1256 läßt es sich von Heinrich dem Schreiber zu Enns verschiedene Schenkungen Ottos von Rohr bestätigen (Beda Schroll [Hg.] Urkunden-Regesten zur Geschichte des Hospitals am Pyrn in Oberöster­reich. 1190—1417 in AÖG 72 [1888] 218). Daß der Hof „in Augia“ im landes­fürstlichen Urbar steht, könnte darauf hindeuten, daß Spital den Vergleichsweg beschreiten mußte. Interessant ist auch die Beiziehung des capitaneus Woko von Rosenberg zu dieser Rechtshandlung („coram domino Wokove et me“ [Heinrich]). Sie dürfte im Zusammenhang mit den bei der obderennsischen Neuordnung auf tretenden Schwierigkeiten mit einzelnen Ministerialen stehen. 98) Es sind im wesentlichen die Ämter Pfriemreith und Maria Neustift. Auch sie gehen auf traungauischen Besitz zurück, wie Schenkungen traungau- ischer Ministerialen an Garsten beweisen (UBOE 1 140, 146, 152, 170). Die Anga­ben im Traditionsbuch sind zwar ungenau (iuxta Curnberc = Kürnberg, GB St. Peter/Au) doch dürfte es sich um die noch 1577 im Garstener Urbar ver- zeichneten Gehöfte Almer, Panholzöd, Brandner, Butterleiten und Daxstein ge­handelt haben (Historisches Ortsnamenbuch von Nieder Österreich [= HONB) 3/2 [Wien 1970] 330 ff). Das gleiche gilt für den Garstener Besitz um St. Jo­hann in Engstetten (UBOE 1 139 f, 147, 158, 179 f) und Garstner Urbare von 1548 und 1577 (HONB 3/2 189 f). ") Zibermayr Noricum 446 f.

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