Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 26. (1973)

WELTIN, Max: Kammergut und Territorium. Die Herrschaft Steyr als Beispiel landesfürstlicher Verwaltungsorganisation im 13. und 14. Jahrhundert

Kammergut und Territorium 7 nend dem Prinzip folgten, die einzelnen Funktionäre in den maßgeblichen Positionen ihrer Herrschaft häufig zu wechseln — wohl um dadurch das Erblichwerden des Burggrafenamtes zu verhindern — wird auch Imbricho in dieses System miteinbezogen gewesen sein 31). Auch bei den einzelnen Ministerialensitzen, den Mittelpunkten der späteren Ämter, ergeben sich Hinweise auf derartige Intentionen des Landesfürsten. So nennen sich in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts Ministerialen unterschiedlicher genealogischer Zugehörigkeit nach Losenstein: neben dem schon erwähn­ten Imbricho vor allem Ortolf von Losenstein und During von Losen­stein 32). Zusammenfassend wird sich also für die traungauische Herrschaft Steyr mit einiger Vorsicht folgendes Bild entwerfen lassen: eine Ämterorgani­sation, die aber noch nicht als solche bezeichnet wird und in der Mini­sterialen die Funktion der späteren „officiales“ innehatten. Als über­geordnete Zentralstelle kann man die zeitweilig burggrafenähnliche Stel­lung einzelner dieser Ministerialen ansehen, in der sich Angehörige ver­schiedener Familien abgewechselt zu haben scheinen. Es liegt auf der Hand, daß eine derartige Verwaltungsstruktur Herrschaftsbildungen sehr erschwerte, da die konkurrierenden Ministerialen einander kontrollierten. Dennoch war durch den Umstand, daß die einzelnen Ministerialen über ein recht unterschiedliches Potential verfügten, auf die Dauer das Über­gewicht einer Familie nicht zu verhindern. Gegen Ende des 12. Jahrhun­derts war diese Situation eingetreten: die Gundakare sind die eigentlichen Machthaber in der Herrschaft Steyr. In ihrer Umgebung wird erstmals Das ist eine rein deduktive Annahme. 1186 schenkt Ortlieb von Fischau, „econo- mus et monetarius ducis Styrensis“, Admont einen Weingarten bei Fischau. Imbricho von Losenstein ist dabei Zeuge unter lauter traungauischen Mini­sterialen (sein angeblicher Herr Gundaker ist nicht darunter) und noch vor den landesfürstlichen Ämterträgem Ortlieb von Fischau, dem „economus Wolfcrim de Kamere“ und Ulrich, dem Marschall des Herzogs (W i c h n e r Admont 2 184). Daß sich der Sohn Gundakers von Steyr, During, außer nach Steyr schon um 1190 auch nach Losenstein genannt haben soll (Feldbauer Herrenstand 161) ist ebenfalls eine willkürliche Behauptung: bei dem in UBOE 1 509 n. 5 genannten Duringus de Losinstein kann es sich ebensogut um During von Pleß handeln, der sich als Bruder Imbrichos (BUB 1 119) wie dieser eben gelegentlich nach Losenstein nannte. Vielleicht ist Imbricho auch mit dem „Imbricus magi­ster cellarii“ Otakers IV. identisch (UBOE 2 426 f und BUB 1 103 [1190 Enns?]). 31) Michael Mitterauer Formen adeliger Herrschaftsbildung im hoch­mittelalterlichen Österreich in MIÖG 80 (1972) 307 f nennt als Beispiele für erb­lich gewordene Burggrafenämter die Burggrafen von Gars. Bei Mödling konn­ten die Babenberger eine ähnliche Entwicklung verhindern. 32) UBOE 1 179: (ca. 1185) Ortolfus de Losinstein; er könnte identisch sein mit Ortolf (de) Stainbach (UBOE 1 124 f); zur ungesicherten genealogischen Stellung Dürings von Losenstein vgl. Anm. 30.

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