Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 25. (1972) - Festschrift für Hanns Leo Mikoletzky

WAGNER, Walter: Archiv und Registratur der Akademie der bildenden Künste in Wien

44 Walter Wagner Ellmaurer nach langer Krankheit 1833 starb. Der provisorische Präses und Sekretär Ludwig von Remy berichtete darüber ausführlich in der Ratssitzung vom 14. Oktober 1833 2S): Ein Teil der Schriften sei am 9. Oktober von der Witwe Ellmaurers in dessen Wohnung übergeben worden, einen anderen Teil habe man in den Zimmern des Präsidial- und des Sekretariatsbüros vorgefunden. Die Akten seien teils untereinander vermengt gewesen. Remy habe unter Beiziehung des Protokollisten Heinrich Zülzer begonnen, den Nachlaß zunächst zu gruppieren in dringende, noch nicht erledigte Akten, sonstige zu erledigende Akten, Ge­suchsbeilagen sowie Akten, welche nicht ins Akademiearchiv gehören und den Eigentümern oder Ämtern rückzustellen sind, dann in ausgehobene Vorakten, welche im Archiv einzulegen wären, schließlich in Bücher, Kupferstiche, Zeich­nungen, Steine der Steinsammlung sowie Gegenstände der Kunsthandlung. Die Akten müßten vorerst in das Protokoll des Sekretariats eingetragen und numeriert werden. Es erhob sich nun die Frage, ob die vier von Ellmaurer bekleideten Ämter des Sekretärs, des Professors für Kunsttheorie, des Archivars und des Kustoden weiterhin vereinigt bleiben sollten oder nicht. Metternich war eher dafür, aber der Rat beschloß am 31. Juli 18 3 4 28 29), daß nur Kunsttheorie und Kustos einerseits sowie Sekretär und Archivar durch je eine Person zu besetzen seien. Remy erklärte im weiteren Verlauf der Sitzung, das Akademiearchiv bestehe aus einigen sehr wichtigen Doku­menten und den Ratssitzungsprotokollen, im übrigen aber in der Masse der „Vorakten“, welche eigentlich eine Registratur bildeten. Hier ist also erstmals zwischen Archiv und Registratur geschieden, wenn auch in einer recht merkwürdigen Weise, die eher an die alte Vorstellung vom Archiv als Teil des Schatzes gemahnt. Diese Vorakten, so führte Remy weiter aus, bedürften einer Ordnung und Indizierung, damit sie für amt­liche Verhandlungen benützbar würden. Die „archivarischen Haupt- Documente“, nämlich die Matrikel der Akademie, die Stiftsbriefe, Stif­tungsurkunden, einige geheime Präsidialakten und die Sitzungsprotokolle, gehörten laut Paragraph XII der Statuten in die persönliche Verwahrung des ständigen Sekretärs und sollten in seinem Amtslokal sicher deponiert werden. Dies sei aber keine eigentliche Arbeit und kein Zeitverlust; folg­lich bestehe keinerlei Grund, „für diese ganz ruhige und einfache Ob­liegenheit der Verwahrung einiger Dokumente und Acten ab aerario eine eigene Besoldung zu widmen“. Ob man den Titel Archivar beibehalte oder nicht, sei gleichgültig. Wichtig und unumgänglich notwendig sei es hingegen, daß ein ordent­liches Gestionsprotokoll über alle einlangenden Verordnungen, Ent­schließungen und überhaupt alle Korrespondenzen geführt werde, in dem auch die darauf erfolgten Veranlassungen im Extrakt ersichtlich wären. 28) Ratsprotokolle 1833. 29) Ratsprotokolle 1834.

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