Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 25. (1972) - Festschrift für Hanns Leo Mikoletzky

FIEDLER, Rudolf: Österreichische Nationalbibliothek (Hofbibliothek) und Österreichisches Staatsarchiv

Österreichische Nationalbibliothek (Hofbibliothek) 37 tionen aus dem Archiv der kaiserlichen Prinzipalkommission in Regens­burg 22). Anläßlich der Erneuerung der Einbände der Reichsregisterbücher im Haus-, Hof- und Staatsarchiv im Jahre 1862 kamen in den Einbänden der älteren, bis 1400 zurückreichenden Serie Talmudfragmente und ältere Holzschnitte zum Vorschein, die der Hofbibliothek übergeben wurden, wofür das Haus-, Hof- und Staatsarchiv von ihr Ughellis Italia sacra erhielt23). Mit dem Archiv des Kaisers Maximilian von Mexiko, das ebenso wie seine Miramarbibliothek nach 1867 nach Wien zurückkehrte, übernahm die Hofbibliothek vor Übergabe dieses Archivs an das Haus-, Hof- und Staatsarchiv einen Faszikel Autographen 24). Die Registraturen der Hofbehörden wurden nach dem Untergang der Österreichisch-ungari­schen Monarchie dem Haus-, Hof- und Staatsarchiv einverleibt. Es über­nahm mit dem Archiv des Obersthofmarschallamtes einen kleinen Teil der Bibliothek dieses Amtes zur Komplettierung der eigenen Bücherbe­stände. Der Großteil jedoch ging in den Besitz der Nationalbibliothek über25). Nicht zu direkten, wohl aber indirekten Erwerbungen aus Beständen des Haus-, Hof- und Staatsarchivs mögen diejenigen Künstlerbriefe aus den Archiven von Oper und Burgtheater zu zählen sein, welche aus den älteren Teilen dieser Archive vor deren Einverleibung in das Haus-, Hof- und Staatsarchiv entnommen und von der Theatersammlung der Öster­reichischen Nationalbibliothek nebst zahlreichen Dekorationsskizzen er­worben werden konnten 26). Bis in die jüngste Zeit erhält die Österreichische Nationalbibliothek Angebote zum Kauf von Familienarchiven und Urkundenmaterial. Sie werden, dem generellen Prinzip entsprechend und im Sinne des ausge­zeichneten Einvernehmens zwischen den beiden Instituten, an das öster­reichische Staatsarchiv weitergeleitet. 22) Ges. Inv. 1, 270. 23) Ebenda 321. 24) Ebenda 2, 45. 25) Ebenda 362. 26) Ebenda 346.

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