Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 25. (1972) - Festschrift für Hanns Leo Mikoletzky
OESTREICH, Gerhard: Zur parlamentarischen Arbeitsweise der deutschen Reichstage unter Karl V. (1519–1556). Kuriensystem und Ausschußbildung
Zur parlamentarischen Arbeitsweise d. deutschen Reichstage unter Karl V. 237 Sowenig wir über die Arbeitsweise der Ausschüsse wissen, so steht doch fest, daß unter Vorsitz von Kurmainz oder Kursachsen auch diese Beratungen in einer strengen Regelung erfolgten, die im ganzen der Umfrage in den Kurien selbst entsprach. Der Große Ausschuß kannte bereits eine Protokollführung, wobei während der 20er Jahre sogar eine Kontinuität des Protokollführers in der Person des Mainzer Sekretärs Rucker feststeht52). Hatten sich die Ausschußberatungen in einem Gutachten oder Bedenken verdichtet, so wurde dies dem sie einsetzenden höheren Gremium, dem Großen Ausschuß oder dem Reichstagsplenum, übergeben. Gewiß hatten die Ausschüsse keine beschließende Gewalt, aber man darf doch sagen, daß ihre Beratungsergebnisse für die Weiterarbeit und für den Beschluß der Kurien als Grundlage der Vergleichung von entscheidender Bedeutung waren. Manchmal wurde einfach das Ausschußgutachten „ohne sachliche Änderung durch Wechsel der Formalien — gemeine stende statt ausschuß — in die Antwort der Stände“ an den Kaiser oder seinen Statthalter umgewandelt53). In solchem Fall scheint die Beschlußfassung von den Kurien über den Umweg des gemeinsam gebildeten Ausschusses auf den Reichsrat geradezu übergegangen zu sein. So bahnte sich eine gewisse Überwindung des engen ständischen Prinzips mit aller Vorsicht auf der Ebene des Ausschußwesens an. Nachdem der Große Ausschuß sich arbeitstechnisch bewährt hatte, trat plötzlich mit dem Reichstag von 1547/48 eine Veränderung ein. Er wurde in seiner Generalfunktion seitdem nicht mehr gebildet. Was war geschehen? In dieser Zeit scheinen sich entscheidende Vorgänge auf dem Gebiet des Ausschußwesens abgespielt zu haben, die nicht nur für die Geschichte der Reichstagsverfassung, sondern auch für die Entwicklung Eine Studie über die juristisch gebildeten Räte auf den Reichstagen fehlt ebenso wie eine Arbeit über das herausragende Reichstagspersonal des Reichskanzlers, wie Andreas Rucker und Georg Ludwiger, von denen die Protokolle der 20er und der 40er Jahre stammen. Der Reichsabschied von 1526 § 30 macht „Andre- sen Rücker, Mainzischen, und des Reichs Handlung Secretarien“ für den authentischen Druck dieses Reichsabschieds mit seiner Unterschrift verantwortlich. 52) RTA 3, 281 ff, bes. 283. Rucker war 1522 als Protokollist in den Ausschüssen, daher auch das Protokoll aller Ausschüsse; vgl. oben Anm. 46. 1526 Protokolle der Ausschüsse durch Rucker, siehe Friedensburg Reichstag 495. RTA 4, 819, zahlreiche Nachweise im Register; RTA 7/1, 1436 dto. 53) RTA 7/2, 1256. Ein anderes Beispiel: „Das Bedenken der Stände auf die kaiserliche Proposition (Bedenken des Großen Ausschusses)“ RTA 7/2, 1338—1155. Hierzu bemerkt der Herausgeber: „Das Bedenken der Stände für Statthalter und Kommissare oder, was dasselbe ist, das endgültige Ausschußbedenken in der, teils formalen, teils sachlichen, Umgießung in die Form eines Ständebedenkens“ (ebenda 1139. — Der kursächsische Rat Feilitzsch wiederum bittet 1527 zur Vertretung einer Beschwerde um Unterrichtung über den Speyrer Reichstag von 1526, „da ich in Speier wenig in ausschüssen gebraucht. ...wurde“: RTA 7/1, 4 f.