Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 25. (1972) - Festschrift für Hanns Leo Mikoletzky

OESTREICH, Gerhard: Zur parlamentarischen Arbeitsweise der deutschen Reichstage unter Karl V. (1519–1556). Kuriensystem und Ausschußbildung

Zur parlamentarischen Arbeitsweise d. deutschen Reichstage unter Karl V. 229 lichkeiten monarchischer Einwirkung in den Griff zu bekommen. Im Rahmen der systematisch-vergleichenden Arbeiten zur Geschichte der europäischen Ständeversammlungen wird angesichts der Einwirkungen bis zum Erscheinen kaiserlicher Kommissare in Ausschüssen eine kritische Untersuchung des allgemeinen Satzes „Der Fürst steht vor der Tür“ immer wichtiger241). II Wie vollzog sich nun aber die Arbeit des Reichstags im einzelnen, welche weiteren Arbeitsgremien gab es außerhalb des Reichsrats und der drei „ordinari Rät“, der Kurien? Der Bearbeiter der Akten von 1529 hat seiner vorzüglichen Darstellung über den Reichstag eine „Übersicht über die Sitzungen des Reichstags und der Städte“ (wie bedeutsam diese Unter­scheidung!) beigefügt, die für den Reichstagsablauf höchst aufschlußreich ist. Er bringt keine Aufstellung der Kurien-Sitzungen, wie wohl zuerst erwartet wird, sondern gibt eine eindringliche Statistik über die Sitzun­gen des Reichsrats, der Reichsratsausschüsse und des Städterats mit seinen Unterausschüssen. Den 19 Reichsversammlungen werden 19 Sitzun­gen eines anderen Gremiums, nämlich des Großen Ausschusses, gegen­übergestellt. Die Sitzungen weiterer Gremien, des Kleinen Ausschusses, und der Unterausschüsse, beides Organe des Großen Ausschusses, und des Supplikationsausschusses oder -rates, der neben dem Großen Ausschuß stand, sind nicht näher aufgeführt. Sie betragen insgesamt zwar ein Mehrfaches, lassen sich aber nicht so vollständig rekonstruieren und statistisch exakt belegen. Damit rückt eine von uns bisher nicht berührte und u. E. weithin allgemein unterschätzte Arbeitsebene des Reichstags ins Blickfeld. In der heutigen Literatur sind die Bemerkungen über diese Ebene der Aus­schüsse recht ungenau, da auch der Reichstagstraktat von 1569 so ver­fährt. Das Kapitel VIII „Von extraordinari Räthen, Deputationen und Ausschüssen“ trennt Ausschuß und Deputation nicht voneinander. Gleich in der ersten Zeile wie auch später nach einer inhaltlich richtigen Be­schreibung der Ausschüsse spricht der Mainzer Kanzlist von „Ausschuß oder Deputation“25). Dann erwähnt er die Deputationstage „außerhalb 24a) vgi. die starke Einflußnahme Kaiser Ferdinands III. 1640/41: Kathrin Bierther Der Regensburger Reichstag von 1640/41 (Regensburger Historische Forschungen 1, Kallmünz 1971) 58—62. Über 30 Mitarbeiter des Kaisers (Gehei­me, Reichshof- und Hofkriegsräte) werden genannt. 25) Rauch Traktat 68, 69. Es folgt dann eine Unterscheidung von Aus­schüssen aller drei Räte in gemeinen Reichssachen, über einen oder mehrere Artikel der Proposition oder in supplicationibus et privatis negotiis (die erste und zweite Aufgabe behandelte der Große Ausschuß, die dritte der Supplika­tionsrat). Sodann bringt der Traktat die Spezialausschüsse der ordinari Räte allein, die einen Artikel beraten und dann referieren. „Drittens in Kreissachen“;

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