Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 25. (1972) - Festschrift für Hanns Leo Mikoletzky

OESTREICH, Gerhard: Zur parlamentarischen Arbeitsweise der deutschen Reichstage unter Karl V. (1519–1556). Kuriensystem und Ausschußbildung

224 Gerhard Oestreich lichen Proposition durchsetzen, wie es auch durch den Fürstenrat geschah *3). Punkt eins der kaiserlichen Proposition galt zumeist der Türkenhilfe, während den Ständen andere Verhandlungsgegenstände, den Protestanten z. B. die Frage der Religion, wichtiger waren. Zwar bestritten der Kaiser oder seine Kommis­sare den Reichsständen das Recht zur Änderung der Reihenfolge, aber es kam zumeist zu einem Kompromiß, sofern nur im Reichsabschied wieder die ursprüngliche Anordnung der Proposition befolgt wurde. Die Diskussion in den drei Kurien erfolgte in der Form einer streng ge­regelten Umfrage. Über die Umfrage im obersten Rat stritten sich der Kur­fürst von Mainz und der Kurfürst von Sachsen als Reichserzmarschall er­bittert, bis es schließlich 1529 zu einem Ausgleich kam: In der Reichs Ver­sammlung leitete der Kurfürst von Sachsen die Umfrage, im Kurfürstenrat dagegen Kurmainz * 14). Votiert wurde gemäß der Rang- und Sitzordnung der Goldenen Bulle, d. h. Trier, Köln, Pfalz, Sachsen, Brandenburg und schließlich, befragt von Sachsen, Mainz gaben nacheinander ihre Stimme ab. War das Votum einhellig, galt es als Beschluß des Kurfürstenkollegiums. Sonst verhandelte man solange durch Erneuerung der Umfrage, bis eine Mehrheit klar ersichtlich war. Innerhalb der Kurie galt also eindeutig das Prinzip der Majorität, aber man versuchte, die Einhelligkeit nach außen zu wahren 15). Die Sitzungen wurden durch einen Sekretär der Mainzer Kanzlei wohl seit den 20er Jahren offiziell protokolliert >6). Aber wir besitzen auch Privatprotokolle der anderen Kur­13) Es seien drei Beispiele angeführt. 1529: In Abwesenheit des Kaisers Türkenhilfe oder religiöse Frage. Stände treten für erste Beratung von Artikel zwei ein; die Festsetzung der Reihenfolge der Artikel stände in ihrem Be­lieben. Gleichzeitige Beratung zugestanden. Sie beginnt tatsächlich mit dem zweiten Artikel: RTA 7/1, 571 ff. — 1530: In Anwesenheit des Kaisers Türken­hilfe oder religiöse Frage. Stände: „ante omnia negotium fidei expediatur“. Dafür ein Ausschuß eingesetzt. Die Glaubensfrage wird vor der Türkenhilfe behandelt: Tetleben Protokoll 71 ff. — 1555: Landfrieden oder Religions­vergleichung. Kursachsen dringt vielmehr auf Behandlung eines Religions­friedens als ersten Punkt und setzt sich durch: Lutz-Kohler H o r nun g s Protokoll 47, 50 ff; in klassischer Kürze die sächsischen Berichte vom Reichstag: August von Druffel - Karl Brandi Briefe und Akten zur Geschichte des sechzehnten Jahrhunderts 4 (München 1896) 591 f. 14) Johannes J. Müller Von dem alten Streit und darauf erfolgten Vergleich zwischen Chur-Meintz und Chursachsen wegen der Umbfrage auf Reichs-Tägen (Entdecktes Staats-Cabinet 8, o. O. 1717) behandelt den ganzen Streit von seinen Anfängen bis zur endgültigen Entscheidung 1529 mit Abdruck der Hauptschriften, dazu RTA 2, 749—-752 (1521), RTA 3, 69—71 (1522), RTA 4, 54—59 (1524), RTA 7/1, 851 f (1529), RTA 7/2, 1344 f Abdruck des Vertrages vom 25. April 1529: In der Reichsversammlung hat der Kf. von Sachsen die Um­frage, im Kurfürstenrat dagegen Mainz; in allen Ausschüssen fragt Sachsen stets die fürstlichen Stände, während hier Mainz und Sachsen täglich wechselnd die kurfürstlichen Stände fragen. 15) So für 1526 Friedensburg Reichstag 1526 224. i«) Wolff Protokolle XXXIV—XXXVII unterscheidet verschiedene For­men von Protokollen: Schlußrelationen, diarienähnliche Protokolle, fortlau­fende tägliche Aufschreibungen und protocolla votorum, „Verhandlungsmit- schriften, in denen die abgelegten Voten der einzelnen Stände erfaßt wurden“. Hierzu gibt Wolff Beispiele aus den RTA. Ein amtliches Protokoll über die Sitzungen des Kurfürstenrates vom 8. Febr. 1524 durch Andreas Rucker, kur- mainz. Sekretär RTA 4, 58 f. Er muß darin besondere Erklärungen des mainzi-

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