Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 25. (1972) - Festschrift für Hanns Leo Mikoletzky
MOHR, Walter: Die Rolle Bayerns in der Komposition der Annales regni Francorum
Die Rolle Bayerns in der Komposition der Annales regni Francorum 133 Weitere Besonderheiten zeigen sich beim Abschluß des bayrischen Problems im Jahre 788. So schließen die Reichsannalen ihren Bericht unmittelbar an den über die Unterwerfung von 787 an, obwohl die Reichsversammlung, auf der über Tassilo verhandelt wurde, erst im Sommer 788 stattfand26). Allerdings darf das wohl kaum so ausgelegt werden, daß sie über die äußerst schwierige Lage des Königs nichts hätten berichten wollen, um desto mehr seine späteren Siege herauszustellen27); das Auffallende liegt vielmehr darin, daß sie von Tassilos Verhalten in dieser Zeit nichts sagen, sondern unvermittelt von der Einberufung der Reichs ver Sammlung nach Ingelheim erzählen, zu der er und die Vasallen des Königs in Bayern befohlen wurden. Ihr Schweigen über die Vorgeschichte dieser Versammlung beruht wohl auf der Ungewißheit der Basis, auf der sich die Verhandlungen in Ingelheim bewegten 28). Tassilos Erscheinen deutet darauf, daß er nicht mit den dann gegen ihn erhobenen Anklagen rechnete. Schließlich muß beachtet werden, daß eine fränkische Partei in Bayern es war, die gegen ihn auftrat, daß es also Beschuldigungen von solchen waren, die von vorneherein seine Gegner waren, woraus sich vielleicht auch das Schweigen der Reichsannalen über die Vorgeschichte erklären läßt. Seine eigenen Vorstellungen, mit denen er nach Ingelheim ging, sind vielleicht im Rahmen der Vermittlung des Papstes im Jahre zuvor dahin zu erschließen, daß er sich irgendwie positiv zu der neuen fränkischen Reichsordnung stellen wollte, doch nicht in der einfachen Vasallenrolle des Jahres 757. Die Abmachungen von 769 und seine Verwandtschaft mit dem karolingischen Hause werden ihm die Hoffnung gegeben haben, etwa die Stellung eines Unterkönigs, wie Pippin und Ludwig, zu erhalten. In Ingelheim haben ihm dann seine Feinde einen Streich gespielt, indem sie ihn der Untreue, des Eidbruchs, der Verbindung mit den Reichsfeinden und des Anschlags auf das Leben königlicher Vasallen beschuldigten. Das hätte ausgereicht, Tassilo aus seinem Herzogtum zu beseitigen. Die Verurteilung wurde indes nicht damit begründet, sondern mit den Ereignissen des Jahres 763, als Tassilo das fränkische Heer verließ. Man hat also offensichtlich die Anklagen der Bayern nicht beweisen können. Das geht auch aus der Erzählung der Reichsannalen hervor, die die eigentliche Schuld der langobardischen Gemahlin Tassilos zuschreiben. Diese Begründung des Urteils gibt aber noch einen weiteren Hinweis. Offensichtlich berief sich der König auf das einfache Vasallitätsverhältnis 2«) Vgl. A b e 1 Jbb 1, 622. 27) Abel Jbb 1, 611 hat diese Schwierigkeiten übertrieben. 28) Eine Erklärung dieses Schweigens als eine von vorneherein beschlossene Verurteilung (vgl. Abel Jbb 1, 623) ist auf Grund des uneinheitlichen Berichts der Ann. Nazariani (ed. G. H. Pertz in MG SS 1 [1826] 43 f) kaum möglich; das von den Reichsannalen geschilderte Gericht der Großen in der Reichsversammlung ist glaubwürdiger.