Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 25. (1972) - Festschrift für Hanns Leo Mikoletzky
MOHR, Walter: Die Rolle Bayerns in der Komposition der Annales regni Francorum
130 Walter Mohr Kernpunkt dieser Politik war eine Absprache zwischen Karl, Tassilo und Desiderius, und deshalb wiederum schweigen die Reichsannalen darüber, denn diese Absprachen konnten den später von Karl gegenüber Tassilo eingenommenen Rechtsstandpunkt beeinträchtigen. Desiderius nun brachte den Papst dazu, sich ganz auf langobardische Interessen einzustellen, was noch ohne größere Belastung des Bündnisses mit Karl gelang. Mit Karlmanns Tod, der Flucht seiner Witwe mit ihren beiden Söhnen zu Desiderius und der Verstoßung der Gemahlin Karls wandelte sich jedoch die Situation grundlegend 19). Die Reichsannalen erwähnen nur die Flucht von Karlmanns Witwe, wiederum offensichtlich wegen der bedeutsameren Faktoren, die sich hinter diesen Ereignissen verbergen. Sie lassen sich in der Vita Hadriani des Liber pontificalis erkennen. Danach stellte sich Desiderius auf die Seite der Söhne Karlmanns und ersuchte den Papst, ihnen die Salbung zu erteilen 20). Etwa zur gleichen Zeit ließ Tassilo seinen Sohn Theoto vom Papst taufen 21). Es zeichnet sich somit ein Zerfall des Bündnisses mit Karl ab, indem Desiderius und Tassilo mit dem Papst eine neue fränkische Reichsordnung begründen wollen. Für die Reichsannalen war das ein unangenehmer Punkt wegen der besonderen Rolle der Erbfolgefrage der Söhne Karlmanns in der innerfränkischen Entwicklung, unterstrichen noch dadurch, daß einige Große Karlmanns seine Witwe nach Italien begleitet hatten. Sie geben deshalb die weitere Entwicklung ganz unkompliziert wieder: Der Papst bittet durch eine Gesandtschaft Karl um Hilfe gegen Desiderius, Karl berät sich mit seinen Großen, zieht dann nach Italien und nimmt Desiderius gefangen. Wir erfahren nichts davon, daß er zunächst mit dem Langobardenkönig verhandelte und daß er keine Lust zum Eingreifen zeigte 22). Charakteristik des karolingischen Königtums im 8. Jahrhundert (Saarlouis 1955) 52 ff. 19) Für die Einzelheiten der gesamten Entwicklung siehe Mohr Studien 59—71. 20) Einzelheiten und Quellenbelege bei Mohr Studien 72 ff und Ein weiteres Wort zur Vita Hadriani in Archivum Latinitatis medii aevi 26 (1956) 249 ff. 21) Entgegen der Meinung von Löwe (Reichsgründung 51 Anm. 148), dem sich HB d. bayer. Gesch. 1, 131 Anm. 1 anschließt, ist die Annahme einer Salbung nicht möglich. Ann. Adm. und Ann. s. Rudb. Salisb. (ed. W. Wattenbach in MG SS 9 [1851] 572, 769) schreiben ausdrücklich „baptizatus est“. Die von Sigmund Riezler Ein verlorenes bairisches Geschichtswerk des 8. Jahrhunderts in SB d. bayr. Akad., philos.-philol. Kl. 1881/1, 261 erfaßte Quelle des 8. Jahrhunderts weist ein undeutlich geschriebenes Verbum auf, das er eher als „cingitur“ oder „tingitur“, denn als „ungitur“ lesen wollte. Entgegen seiner Meinung ist der Gebrauch von „tingitur“ für taufen gut bezeugt, auch „ungitur“ kann die gleiche Bedeutung besitzen. Der Schluß aus einem Vergleich mit den Vorgängen von 781 auf .taufen und salben1 geht nicht an, denn die Reichsannalen trennen zu diesem Datum die Taufe Ludwigs sehr klar als einen gesonderten Vorgang von seiner Salbung. *2) Einzelheiten bei Mohr Studien 83 ff.