Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 24. (1971)

NECK, Rudolf: Sammelreferat. Erster Weltkrieg

Rezensionen 513 mehr oder weniger verschleiern, im Grunde jedoch durch ihre sanfte Tyrannis dem „wankelmütigen“, „undankbaren“, „gewalttätigen“, „grau­samen“ und „unversöhnlichen“ Volk der Florentiner (S. 127, 197 f) eine Epoche unverdienten Wohlstandes und kultureller Blüte bescheren. In diese lichte Welt bricht in Gestalt des Eiferers Savonarola, der im Gegen­satz zu den „modernen“ Medici ins Mittelalter „gehört“ (S. 114), die Fin­sternis ein, und was dann mit und seit Cosimo I. noch folgt, ist ein all­gemeiner Verfall auf allen Linien, mitverursacht durch eine verderbliche Steuerpolitik (S. 196, — wobei unklar bleibt, wieso es Ferdinand I. als Verdienst angerechnet werden kann, „die Ordnung, den Wohlstand und die Ruhe, wie sie unter Cosimo I. geherrscht hatten“ — so S. 199 —, wiederhergestellt zu haben). Dieses hier vergröbert nachgezeichnete Schema ist jedoch wiederholt — und schon von Zeitgenossen — bezweifelt wenn nicht widerlegt worden. Guicciardini muß gewußt haben, warum er die Epoche des „vivere largo“ mit 1494 beginnen ließ, und wenn die Queilenlage die naiv-optimistische Charakterisierung Giovanni di Biccis weder ausschließt noch bestätigt, — für die Zeit Cosimos d. A. und Loren­zos sind wir über die Verfolgungen und Denunziationen, über den läh­menden Druck, der auf die „undankbare“ Bevölkerung ausgeübt wurde, zumindest seit Busers Lorenzomonographie (1879!) ausreichend informiert. Bei der Lektüre des Savonarola-Kapitels fühlt man sich in die Zeit der Aufklärung zurückversetzt; im Literaturverzeichnis finden sich denn auch weder die grundlegenden Savonarolabiographien (Villari, Schnitzer, Ridolfi, — von letzterem nur die Studi savonaroliani, nicht die Vita), noch etwa die Konfrontation mit Machiavelli (Russo). Auch die Biographie Cosimos I. von L. Carcereri scheint B. unbekannt geblieben zu sein; an­ders läßt sich das krasse Fehlurteil, in dem weder das diplomatische Ge­schick noch die Leistung für die Staatsverfassung berücksichtigt werden, nicht deuten. Ferner scheint sich der Vf. im unklaren darüber zu sein, ob Cosimo den Großherzogstitel Maximilian II. (dem schärfsten Gegner dieses Aktes! — S. 12) oder Pius V. (so richtig S. 191) verdankte; die Kenntnis der einschlägigen Arbeit Bibels hätte jeden Zweifel beseitigt. Zu diesen prinzipiellen Bedenken noch einige Bemerkungen zu Detailfragen: „com­munes“ (S. 11 u. ö.) ist ein völlig ungebräuchlicher Plural (wovon?) und wohl der Übersetzung anzulasten; daß Michelangelo „wollüstiges Heiden­tum auf christliche Askese pfropfte“ (S. 94) berührt ebenso peinlich wie die Apotheose Lorenzos („... war mehr als ein Dichter, er war eine Dich­tung, ein Meisterstück ..S. 112). Wenn bei Erörterung der Akademie und besonders Ficinos auf die geistesgeschichtlichen Zusammenhänge, be­sonders mit Cusanus, auf die vor allem Cassirer und Garin (beide im Literaturverzeichnis) hingewiesen haben, verzichtet wird, mag dies mit der Kompliziertheit der Materie im Hinblick auf die zu erwartende, breitere Leserschicht zu begründen sein. Gerade unter diesem Aspekt ist es jedoch bedenklich, Alexander VI. als den „langmütigsten und liberalsten“ Mann neben Lorenzo (S. 127), als „Papst, der seinen geistlichen Pflichten gewissenhaft und mit Würde nachkam“ (S. 137), der zugleich jedoch in „sinnlichen Ausschweifungen“ lebte (S. 138) und in der Diplomatie mit beispielhafter „Rücksichtslosigkeit“ agierte (S. 156), zu bezeichnen. Mitteilungen, Band 24 33

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