Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 24. (1971)

THOMAS, Christiane: Kampf um die Weidenburg. Habsburg, Cilli und Görz 1440–1445

Kampf um die Weidenburg 33 willen und verweigerte Heinrich die Belehnung: „comes Goricie hinc abs­cessit abnegatis sibi feudis“ meldete Aeneas am 12. Januar 1444 154). Für die offizielle Begründung berief sich der in den Kenntnissen über die Vor­rechte seines Hauses wohl beschlagene König auf das Privilegium maius, das nicht duldete, „ne quis in territoriis suis (i. e. archiducis) princeps degat vexillo investiendus“ 1S5 156). Ein recht fadenscheiniges Argument: Erst, als Heinrich für Friedrich kein Entgegenkommen zeigte, entsann man sich die­ser Bestimmung, die vorher nie in die Debatte geworfen worden war. Von allzu großer Klugheit ließ sich Friedrich hier nicht leiten. Heinrich wurde durch diese Bestrafung nur noch mehr ins Fahrwasser Ulrichs getrie­ben 15#). Als einziges Positivum durfte Friedrich die Annäherung Katha­rinas buchen. Aber der König war gewillt, hart durchzugreifen. Zureden hatte nichts genutzt — im Laufe des Jahres wurden schwerere Geschütze aufgefahren. Die Waffe hieß Geld. Wenn schon der Zustand eines in Unfrieden mit seinem Lehensherrn lebenden Lehensmannes Heinrich nicht beunruhigte, so versprach sich Friedrich mehr Erfolg davon, durch massive Druckmittel dem Grafen seine Überlegenheit zu zeigen und ihn auf seine Seite zu zwingen157 *). Wieder ist zu fragen, inwieweit — im Fall des Gelingens — ein durch Zwang erreichtes Nachgeben ein fundier­tes Bündnis für die Zukunft ergeben konnte. IV In steigendem Maße verstärkte sich die Bedrohlichkeit der friderici- anischen Kampfmittel. Zunächst befaßte sich das königliche Kammergericht mit den Klagen Graf Johanns von Schaunberg, der vom Görzer 24.000 fl an Schulden eingefordert hatte, und der Vettern Andreas’ und Heinrichs von Holnegg, denen Heinrich ein Lehen in Kirchheim vorenthalten hatte. Die beiden Spruchbriefe Friedrichs, ausgestellt auf Betreiben des königlichen Kammerrichters und Reichserbkäm­merers Konrad von Weinsberg vom 3. und 7. September 1444, erklärten168), 154) Wolkan Briefwechsel 277 und Literatur wie Anm. 153. 155) Brief vom 12. Januar 1444: Wolkan Briefwechsel 277. 156) c u s i n Aspirazioni 90. Der Deutung C u s i n s Confine 2, 8, der Gegensatz zu Friedrich IV. ließe den Grafen bei Görz und Venedig Halt su­chen, ist nur zum Teil zuzustimmen: Die Stände avancieren 1444 zu echten Ratgebern, an Venedig wendet sich Heinrich aber nur im äußersten Notfall. Die Veranlassung hiefür ist dann aber nicht das gespannte Verhältnis zum Kö­nig, sondern die Bedrohung durch seine Frau (siehe unten S. 71). Die im folgen­den geschilderten Ereignisse widerlegen auch C u s i n s Confine 2, 8 geäußerte Ansicht, daß Heinrich durch das negative Resultat des Fürstenkonvents dazu gebracht wurde, die früheren Verträge mit Katharina einzuhalten. 157) C u s i n Aspirazioni 91; Wiesflecker Entwicklung 360; V e n u t i Agonia 52. 153) HHStA AUR beide unter 1443 September 3; Regesten bei Lichnows- ky 6, LXXXVII Nr. 857 und 863; Druck bei Chmel Materialien 1, 144 Nr. 45 und 145 Nr. 46. Siehe ferner Chmel Friedrich IV. 299, Wiesflecker Ent­wicklung 360 und V e n u t i Agonia 52. Mitteilungen, Band 24 3

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