Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 24. (1971)

MIKOLETZKY, Lorenz: Der Versuch einer Steuer- und Urbarialregulierung unter Kaiser Joseph II

Der Versuch einer Steuer- u. Urbarialregulierung unter Kaiser Joseph II. 327 dem Vergehen ihrer Untertanen keinen Vorteil ziehen dürfen, wohl aber dem Staat für gezeigten Ungehorsam auf die angeführte Art Ge­nugtuung zu leisten ist39). Auf diese Weise nahm der Kaiser den Obrig­keiten ein oft willkürlich verwendetes Strafmittel aus der Hand. Mit 3. Oktober 1785 wird der Hof rat Friedrich Eger zum Staatsrat ernannt. Damit setzte Joseph II. einen Mann auf einen bedeutenden Posten, von dem er schon 1784 geäußert hatte: „Der Hofrath von Eger hat allein in seinem Voto durch die dunklen Vorurtheile und Begriffe des Eigennutz das Licht des wahren Nutzens für den Staat gesehen“ 40). Er hatte nämlich als einziger der Länderreferenten nicht gegen die Idee des Kaisers opponiert. Seitdem Maria Theresia diese hohe, ratgebende Körperschaft im Jahre 1760 gegründet hatte, spielte der Staatsrat eine außerordentlich wichtige Rolle in sämtlichen politischen und wirtschaft­lichen Angelegenheiten der Monarchie. Er selbst besaß keine Amtsgewalt, aber über ihn gingen die Behördenangelegenheiten zum Herrscher. Da der größere Teil der Mitglieder vorher bei verschiedenen finanziellen und wirtschaftlichen Behörden angestellt war, hatten sie große Erfahrung in diesen Dingen. Eger schied zwar aus der Steuerkommission, sollte aber weiterhin mit Rat „dem nur noch kurz dauernden Geschäft zur Seite stehen“. Damit sollte dem noch immer nicht überzeugten Zinzendorf eine Persönlichkeit beigelassen werden, die für das Geschäft eintrat. Im ersten Jahr schritt die Arbeit in den Erblanden so rasch voran, daß sich Joseph entschloß, im Frühjahr 1786 unter Zuhilfenahme der in diesen Gebieten entbehrlichen Ingenieure das Grundausmessungsgeschäft auch in Ungarn und Siebenbürgen nach den für die deutschen Erblande gültigen Grundsätzen durchzuführen. Der ungarisch-siebenbürgischen Hofkanzlei waren die Tabellen und Patente zu übersenden, damit sie sich vorbereiten könne. Nur über den Fortgang des innerösterreichischen Aus­messungsgeschäftes gibt es Klagen, und der Kaiser wirft die Frage der Ablösung der leitenden Mitglieder auf. Eine Folge dieser Frage ist ein Bericht über das Regulierungsgeschäft überhaupt, aber der Kaiser spart mit Lob und ist der Meinung, daß einige Mitglieder lediglich zur Fort­setzung ihres Fleißes aufzumuntern seien. Alle haben ihm gemeinschaft­lich dafür zu haften, daß die Arbeit Ende des Jahres beendet werden kann, und überdies schreibt er: „Dieses ist abermal ein sattsammer Bewyeis, daß in diesem Werke nicht gezogen werden will, so sehr es doch Meine Vorschrift und die Pflicht erforderten“ 41 *). Am 1. Mai 1786 wurde mit der Ausmessung und Fatierung in Ungarn begonnen. Alle Obrigkeiten und Gemeinden hatten möglichst schnell das 3») Vgl. HKA Hs. 275 fol. 150 ff. 40) Anton Mell Die Anfänge der Bauernbefreiung in Steiermark unter Maria Theresia und Joseph II. (Forschungen zur Verfassungs- und Verwal­tungsgeschichte der Steiermark V/l, Graz 1901) 214. 41) HKA Hs. 275 fol. 194.

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