Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 24. (1971)
MIKOLETZKY, Lorenz: Der Versuch einer Steuer- und Urbarialregulierung unter Kaiser Joseph II
320 Lorenz Mikoletzky schon gesagt, nur einer Buchdruckerey bedürfen ..Und weiter ermahnt er in scharfen Worten die Beamten und erinnert sie an den Majestätseid: „Der Willen muß vor allem gut seyn, er ist aber nur damals wahrhaft gut, wenn man sich in die von Mir vorgelegten Grundsätze hinein denkt; und nach selben unabweichlich arbeitet“ 21). Mehr Mühe und Besorgnis fordert er, wenn man ein würdiger Staatsdiener und Beamter sein will. Joseph liegt die ganze Angelegenheit der allgemeinen Wohlfahrt wegen am Herzen und er will keine Zeit verlieren: Immer wieder, wenn die Sache ins Stocken kommt, weist er darauf hin. Er fordert von der Kanzlei Beschleunigung, damit das Patent bis 1. November 1784 allgemein kundgetan werden kann. Nichts darf andererseits übereilt werden, aber keine andere Arbeit sollte verzögernd wirken. Die oberste Leitung wird im Juli 1784 dem Grafen Karl Zinzen- dorf übertragen, der aber die Bürde dieses Amtes ahnte und um Enthebung bat. Doch Joseph ist unerbittlich. Er schreibt unter anderem: „Sie können dem Staat keinen wichtigeren Dienst leisten, als zu Simplifi- zirung der Abgaben, und zu Einführung eines allgemeinen Steuerfusses beyzutragen ... allein der Oberdirektion, und Leitung des Geschäfts werden Sie sich um so weniger entschlagen ..22). Nun war Zinzendorf sichtlich doch nicht der Mann, den sich der Kaiser vorgestellt hatte, und immer wieder ersucht Joseph, über den Stand der Dinge unterrichtet zu werden. Der Novembertermin 1784 kann nicht eingehalten werden, und Anfang 1785 kommt der kaiserliche Auftrag, die Situation genauestens zu prüfen, damit im April das Patent veröffentlicht werden kann. Daran können den Herrscher auch die ihm zugegangenen Ratschläge eines Edelmannes aus Galizien, Joseph Liotek Komorowsky, nicht hindern, der den Vorschlag unterbreitet, die ganze Urbarialregulierung zu verschieben, da seiner Meinung nach noch zu wenig Vorarbeit geleistet wurde23). Am 1. April wird Zinzendorf beauftragt, eine allgemeine Instruktion für die Oberkommissionen zu verfassen und zugleich ein Patent zu entwerfen, dieses jedoch wegen der „Ansehung des Styls“ Joseph von Sonnenfels vorzulegen. Und mit dem Patent sollten die Kommissarien vor ihrer Abreise auch noch ein persönliches Schreiben des Kaisers erhalten: Am Ende des Jahres 1785 hätten alle Kommissarien dem Kaiser Bericht zu erstatten, da Joseph an die Beendigung des „Geschäftes“ bis zu diesem Zeitpunkt, mit Ausnahme einiger kleiner Ausmessungen, glaubte. Am 7. April erhält er den Patententwurf zur Begutachtung und am 20. April 1785 unterzeichnet er das Patent. Für den eigenen Gebrauch behält er ein Exemplar zurück. Im Eingänge dieses Schriftstücks heißt es, daß „jede Provinz, jede Gemeinde, und jeder einzelne Grundbesitzer nach Verhältniß des Nutzens von seinen innehabenden Gründen das 21) HKA Hs. 275 fol. 24; vgl. M e y n e r t Joseph II. 173. 22) HKA Hs. 275 fol. 30. 23) Vgl. ebenda fol. 75 ff.