Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 24. (1971)

PILLICH, Walter: Der Stein- und Siegelschneider Ulrich Schwaiger im Dienste dreier Kaiser

Der Stein- und Siegelschneider Ulrich Schwaiger im Dienste dreier Kaiser 229 stand25). Es fand nach der bereits erwähnten Reichshofkanzlei-Ordnung von 1559 zur Besiegelung „aller hohen regalien, lehen, was churfursten, fürsten, furstmessigen gegeben, auch grosse haubtverschreibungen, adels- und andere freihaiten“ Verwendung 26). Das große Siegel mit der zwei­zeiligen Umschrift zeigt den mit der Kaiserkrone bedeckten Schild, auf dem sich der Doppeladler mit dem Heiligenschein befindet. Der Doppel­adler trägt auf der Brust das Wappen von Kastilien und Österreich. Der Schild wird von der Kette des Goldenen Vließes umgeben. Das Ganze wird von elf gekrönten Wappenschildern27 28) umrahmt und ist noch von einem Laubkranz umgeben. Besonders charakteristisch ist, daß dieses Siegelbild unverändert in Neustichen von den nachfolgenden Kaisern Maximilian II., Rudolf II. und Matthias übernommen wurde 2S). Schwieriger ist es, die erwähnten kleineren Siegel, die Schwaiger be­reits 1558 geschnitten hatte, zu verifizieren. Die kleinen oder Sekretsiegel wurden nach der mehrerwähnten Reichshotkanzlei-Ordnung von 1559 für Missive und kleinere Gnadensachen in der Reichshofkanzlei verwendet. Das Siegelbild zeigt auf einem mit der Kaiserkrone bedeckten Doppeladler den quadrierten Schild und zwar rechts oben das Wappen Ungarns, links Böhmens, das dritte Feld gespalten von Österreich und Burgund und das vierte quadriert von Kastilien und Leon. In dieser heraldischen Form war das Sekretsiegel bis auf Josef I. in Gebrauch29). Da im Reichstaxbuch von 1558 keine Eintragungen für die Herstel­lung dieser Siegel aufscheinen, können vielleicht die bei Posse abgebilde­ten beiden Sekretsiegel, die übrigens auch 1559 bis 1564 in Verwendung standen, mit ihnen identifiziert werden30). Nach dem Entscheid des Stadtrates von Augsburg vom 26. November 1558 wiederum heißt es aller­dings, daß Schwaiger „etliche sigill zu schneiden hab, inn irer mayestaet erblanden gehörig“, sodaß kein sicherer Anhaltspunkt für diese Siegel gegeben werden kann 31). In diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, daß gerade 1558, nach der erfolgten Kaiserkrönung Ferdinands I., außer Schwaiger auch noch andere Siegelschneider zu Arbeiten für den Kaiser und die Reichshofkanzlei herangezogen wurden. Unter anderem waren neben dem aus der zeitwei­2ä) Otto Posse Die Siegel der deutschen Kaiser und Könige von Maximi­lian I. bis Josef I. (Dresden 1912) 3, 17; 5, 62 und 177. 28) Fellner-Kretschmayr 1/2, 298 § 19. 27) Von oben rechts: Altungarn, Böhmen, Kroatien, Österreich, Steiermark, Tirol, Krain, Altburgund, Slavonien, Dalmatien und Neuungarn. 28) Posse Siegel 5, 62; die Umschrift 3, 17. 2») Ebenda 3, 17 und 5, 178. so) Ebenda 3, 17. 3i) StAA Goldschmiedeakten 3: 1558 November 26, Entscheid des Stadtrats von Augsburg.

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