Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 23. (1970)
NECK, Rudolf: Sammelreferat. Zeitgeschichte
432 Literaturberichte gionsausübung, der jedoch nur eine nebensächliche Bedeutung zukam, trotzdem ein diesbezüglicher Vorfall die Unruhen ausgelöst hatte. Innerhalb jeder der genannten Gruppen sind den einzelnen Abgaben und Leistungen eigene Abschnitte gewidmet, die jeweils eine Charakterisierung der Forderung und die dagegen vorgebrachten Beschwerden nach Zahl und Inhalt — meist sehr ausführlich — und die erfolgte Erledigung enthalten. Als Ursachen der gesteigerten Ansprüche der Grundherren werden nur zwei angeführt: 1. Der Übergang zur Eigenwirtschaft unter kompromißloser Ausnützung aller aus dem Untertanen Verhältnis ableitbaren Möglichkeiten, 2. die forciert vollendete Umwandlung der „Freistifte“ in Erbrechtsgüter und die damit verbundene Einführung oder Erhöhung der Freigelder. Bei den Steuern, die gerade damals zu einer regelmäßigen Belastung wurden, fungierten die Obrigkeiten nur als Einnehmer; es können ihnen also nur Schikanen bei der Einhebung oder ungesetzliche Aufschläge zur Last gelegt werden. Ebenso problematisch ist die Anführung der Gewährung bzw. Verweigerung von Hilfsmaßnahmen nach Katastrophen, Mißernten oder Schäden durch Kriegsereignisse in diesem Rahmen. Während auf die „primitive Dreifelderwirtschaft“ (S. 232) als eine der wesentlichsten Ursachen für das Elend der Bauern nur einmal hingewiesen wird, wird dem Anfeil- und Tavernenzwang hohe Bedeutung zugemessen, obwohl der Anteil der zur Vermarktung kommenden Produkte in den geschlossenen Hauswirtschaften nur gering war und bezweifelt werden muß, daß andere Absatzmöglichkeiten wesentlich günstiger waren. Der Einfluß der allgemeinen Entwicklungstendenzen der frühen Neuzeit auf politischem, rechtlichem, administrativen und wirtschaftlichem Gebiet, denen die Bauern in ihrer konservativen Grundhaltung ablehnend gegenüberstanden, wird nicht berücksichtigt. Der Vf. sieht nur den ungleichen Kampf zwischen den rechtlich benachteiligten, um die nackte Existenz ringenden bäuerlichen Untertanen und den Grundherren mit ihren Verwaltern, die als brutale Unterdrücker und Ausbeuter gezeichnet werden. Diese Einseitigkeit der Betrachtung wurzelt in der kritiklosen Übernahme der Aussagen der Quellen, die doch als Beschwerdeschriften eine bestimmte Tendenz verfolgen. Ein Vergleich mit der Lage der bäuerlichen Untertanen in anderen Ländern, namentlich Osteuropas, hätte dazu beitragen können, die Dinge ins rechte Lot zu rücken. Der Stil des Buches ist durch eine äußerst weitgehende Übernahme der Diktion der Originalquellen gekennzeichnet. Daraus ergibt sich eine Häufung von ungebräuchlichem Vokabular und von Verstößen gegen die Regeln der Syntax. Besonders störend macht sich die mangelnde Normalisierung der Schreibweise bei Personen- und Ortsnamen bemerkbar. Einige Beispiele: „Zusammenrottierungen“ (S. 25), „Thoman“ (Vorname, S. 63), wechselnd Geyer-Geyr, Geumann-Geymann, Freiinger-Freyinger (S. 105, 128; auch im Index getrennt angeführt!), „Abt Peyern (Michaelbeuren)“ (für Michaelbeuern, S. 60), Kremsegg, Feyreck im Text — Kremseck, Feyregg auf der Karte, Pfarre Hirschbach (S. 75) — „Hirschbecker Pfarre“ (S. 76), „domkapitelische Passauer Untertanen“ (S. 112) — im Index unter „Passau, Untertanen“ (nicht unter dem folgenden Bezug „Passau, Untertanen des Domkapitels“!), „Regerer Untertanen“ (S. 115,