Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 23. (1970)

BENNA, Anna Hedwig: Von der erzherzoglichen Durchlaucht zur kaiserlichen Hoheit. Eine Titelstudie

Von der erzherzoglichen Durchlaucht zur kaiserlichen Hoheit 3 telalter üblichen Termini Erbkönigreiche, Fürstentümer und Länder, die von den Habsburgern selbst zur Bezeichnung ihres umfassenden Herr­schaftskomplexes verwendet wurden 9). Zwar nicht den Ablauf der Geschichte, — die Annahme des öster­reichischen Kaisertitels und die darauf folgende Niederlegung der römi­schen Kaiserkrone, — der nicht vorauszusehen war, wohl aber die euro­päische Machtstellung der Monarchie des Hauses Österreich im 18. Jahr­hundert sah kein Geringerer als Samuel Pufendorf voraus. Der berühmte Publizist war nämlich der Ansicht, die österreichischen Fürsten könnten, falls ein Kaiser aus einem anderen als ihrem eigenen Geschlecht gewählt würde, den sie nicht anerkennen wollten, erklären, ihre Länder bildeten einen eigenen, getrennten Staat, da sie kraft ihrer Privilegierung mit dem Römischen Reich so gut wie nichts zu tun hätten 10 * *). Eine ähnliche Ansicht wie Pufendorf vertrat der Rechtslehrer des Erzherzogs Joseph, Christian August Beckn), in seinem Deutschen Staatsrecht. Aus wich­tigen Gründen hätte man fast ununterbrochen seit dreihundert Jahren den regierenden Erzherzog zum römischen Kaiser erwählt, denn das Erz­haus habe mehr als alle anderen fürstlichen Häuser vermocht, das An­sehen des Kaisers, dessen Einkünfte aus dem Reich höchst gering seien, zu wahren, die Verbindung Italiens mit dem Reich aufrecht zu erhalten und noch dazu als Vormauer gegen die Türken zu dienen. Doch sei das Erzhaus mit so großen Freiheiten begabt, daß es sich „in entstehung der kaiserlichen Würde“ mit seinen Erblanden leicht vom Reich absondern 9) Stolz in MÖStA Erg. 2/2, 104. — Noch bis in die Z wanziger jahre des 19. Jahrhunderts erhielt sich der Sprachgebrauch „Erbstaaten“ und „Erblande“, so daß sich die Regierung 1822 veranlaßt sah, das Hofdekret vom 12. März 1813 über den Gebrauch von „österreichischer Kaiser“ und „österreichischer Kaiser­staat“ in Erinnerung zu bringen (HHStA Ministerium des kaiserlichen Hauses Titel und Wappen Kart. 3: Druck hg. vom staatsrechtlichen Departement des k. k. Ministerratspräsidiums 1918 Jänner, Sammlung der Titel und Wappen des ah. Kaiserhauses, des österr. Staates sowie der österr. Königreiche). u>) Zit. bei Alphons Lhotsky Privilegium maius. Die Geschichte einer Urkunde (Österreich Archiv, Wien 1957) 7. u) Zu Christian August Beck (1720—84) vgl. A. Menzel Beiträge zur Geschichte der Staatslehre in SB Wien, phil.-hist. Kl. 210/1 (1929) 449, 468, Hermann Conrad Recht und Verfassung des Reiches in der Zeit Maria Theresias in Historisches Jahrbuch 82 (1963) 163—168; Dsbe Recht und Ver­fassung des Reiches in der Zeit Maria Theresias. Die Vorträge zum Unterricht des Erzherzogs Joseph im Natur- und Völkerrecht sowie im Deutschen Staats­und Lehenrecht (Wissenschaftliche Abhandlungen der Arbeitsgemeinschaft für Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen 28, Köln 1964) 1—10; Dsbe Reich und Kirche in den Vorträgen zum Unterricht Josephs II. in Spiegel der Ge­schichte. Festgabe für Max Braubach (Münster 1964) 602; Dsbe Staatsverfas­sung und Prinzenerziehung. Ein Beitrag zur Staatstheorie des aufgeklärten Absolutismus in Festschrift für Leo Brandt (Köln 1968) 589; Benn a in MÖStA 20, 129 f, 163—169. 1*

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