Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 20. (1967)

BLAAS, Richard: Die Archive im Bereich des Kulturgüterschutzes

518 Literaturberichte sehenswert gewesen, ebenso die Fortführung der Ereignisse bis zur Mitte unseres Jahrhunderts zu den Grundlagen der heutigen Verhältnisse. Schließlich ist ja das Königreich, dessen Größe und Tragik hier so ein­dringlich geschildert wird, auch unter dem Reichsverweser Horthy fast unverändert im alten Zustand verblieben. Hans Wagner (Salzburg). Acta Pacis Westfalicae. Im Auftrag der Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte e. V. hg. v. Max Braubach und Konrad Repgen. Serie II, Abt. C. Die Schwedischen Korrespondenzen, Bd. 1 (1643—1645) bearb. v. Ernst Manfred Wermter. 1965, XXXII und 960 Seiten. Wolff Fritz, Corpus Evangelicorum und Corpus Catholicorum auf dem West­fälischen Friedenskongreß. Die Einfügung der konfessionellen Ständever­bindungen in die Reichsverfassung (Schriftenreihe der Vereinigung zur Er­forschung der Neueren Geschichte e. V. 2) 1966. XX und 231 Seiten. Haan Heiner, Der Regensburger Kurfürstentag von 1636/37. (ebd. 3) 1967. XIX und 304 Seiten. Alle im Verlag Aschendorff, Münster. Die von der rührigen historischen Vereinigung betreute Aktenedition über den Westfälischen Frieden macht erfreuliche Fortschritte. Mit dem als dritten Band erschienenen vorliegenden Editionswerk von Manfred Wermter, dem ersten Teil der schwedischen Korrespondenzen, beginnt die Veröffentlichung der für den Gang der Verhandlungen bedeutsamsten Archivbestände (vergl. über die bisherigen Publikationen diese Zeitschrift Bd. 16, 1963, S. 560 ff. und Bd. 17/18, 1964/1965, S. 680 ff.). Obwohl der Band nur zweieinhalb Jahre (von Mitte 1643 bis Ende 1645) umfaßt, erreicht er den Umfang von nahezu 1000 Seiten. Dabei wer­den die Akten nicht immer im vollen Text geboten, es erfolgten Kürzun­gen, oft Weglassungen ganzer Aktenstücke, die nur zum Teil im Apparat Erwähnung finden. Hier ist dem Benützer das chronologische Register am Ende des Bandes ein wertvoller Helfer, der auch die nicht erwähnten und nicht veröffentlichten schwedischen Korrespondenzen aufweist, und der weiteren Forschung und Archivbenützung die ersten Hinweise liefert. Ein Sachregister ist erst für die Gesamtedition vorgesehen; das sehr ausführ­liche Namensregister mit Sachbetreffen kann dies vorderhand nur sehr ungenügend ersetzen. Für den des Schwedischen nicht mächtigen Benützer ist es sehr lästig, daß der Bearbeiter im Gegensatz zu seiner Edition der schwedischen In­struktionen diesmal keine deutsche Übersetzung beifügen konnte. Der Umfang des Materials machte dies einfach unmöglich. Die sehr ausführ­lichen regestenartigen Inhaltsangaben bieten dafür nur einen sehr unzu­länglichen Ersatz, da sie oft trotz allem Bemühen, auch das Detail zu berücksichtigen, zu allgemein gehalten sind. Gerade bei Quellen über diplomatische Vorgänge ist ein Regestenverfahren praktisch unmöglich. Der Benützer wird sich eben doch um das schwedische Original bemühen müssen. Der Inhalt der Dokumente ist ungemein reich und vielfältig und es wird Aufgabe der Forschung und Geschichtsschreibung sein, ihn weiter zu erschließen und zu verwerten. Auf das Wesentliche wird in der Ein­

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