Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 20. (1967)

BLAAS, Richard: Die Archive im Bereich des Kulturgüterschutzes

506 Archivberichte vatbriefe 1879—1882. (Genaues Verzeichnis siehe Archivbehelf 189a). Annexe: 92 Herein- und 93 Hinausbücher des Chifferndepartements (Sammlung aller chiffrierten Herein- und Hinaustelegramme der Jahre 1913—1918). Politische Telegramme (hinaus und herein)-Sammlung aller nichtchiffrier- ten Telegramme der Jahre 1909—1918, 296 Kartons. Die Archive im Bereich des Kulturgüterschutzes.* Von Richard Blaas (Wien). In einer vom Bundesministerium des Inneren in Zusammenarbeit mit den Ämtern der Landesregierungen herausgegebenen Broschüre über Probleme des Zivilschutzes heißt es einleitend: „Der Zivilschutz hat bisher in Österreich wenig Widerhall gefunden“ ') und diese sicher zutreffende Feststellung darf ohne weiteres dahingehend ausgeweitet werden, daß man behauptet, der Kulturgüterschutz noch viel weni­ger! Der Kulturgüterschutz ist ein Teilgebiet des Zivilschutzes, aber von gesamtstaatlichem Interesse, ein Problem, zu dessen Lösung sowohl staat­liche Stellen und Institutionen als auch zivile Organisationen beitragen müssen. In erster Linie sind natürlich zur Wahrnehmung der Obliegen­heiten des Kulturgüterschutzes die vom Staat bestellten Kustoden dieser Kulturgüter, in unserem speziellen Fall, die Archivare berufen. Von diesem Gesichtspunkt aus möge es mir gestattet sein, einige Überlegungen zur Frage des Kulturgüterschutzes hier vorzubringen. Ich brauche hier nicht zu definieren, was Kulturgüter sind. Sie geben in ihrer Gesamtheit jedem Land, entsprechend seiner Geschichte und seiner kulturellen Entwicklung, das spezifische Gepräge, sie formen und dokumentieren seine Eigenart. Die Archive stellen eine mas­sierte Ansammlung solcher beweglicher Kulturgüter dar, deren Wert nicht von Form und Aussehen, sondern von ihrer inneren Aussage be­stimmt wird. Der Schätzwert, der bei Gegenständen der Kunst wie Ge­mälden, Skulpturen, Münzen etc. einen Anhaltspunkt für ihre Bedeutung bildet, ist bei Archivalien kein Gradmesser. Der Archivar kennt im Grunde nur ersetzliche und unersetzliche Dokumente und letztere Kate­gorie ersetzbar zu machen, muß eines der wesentlichsten Ziele des Kulturgüterschutzes sein. Die Erhaltung und pflegliche Betreuung der Archive, ihre Unversehrtheit nicht nur für uns sondern auch für kommende Generationen zu sichern, ist unsere erste und vornehmste Aufgabe. Doch es soll hier nicht von den gleichsam routinemäßigen Konservierungsmaß­nahmen die Rede sein, diese fallen nicht unter den hier gebrauchten Begriff des Kulturgüterschutzes, diese Maßnahmen sind sozusagen all­*) Das hier abgedruckte Referat wurde auf dem 7. österr. Archivtag, 4. Sept. 1967, in Linz gehalten. ') Postwurfsendung „Dein Schutz-Zivilschutz“, hrg. vom Bundesministerium für Inneres — Amt der Landesregierung, 1967.

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