Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 17/18. (1964/65)
NECK, Rudolf: Sammelreferat. Zeitgeschichte
Rezensionen 699 neuen Archivinventars gelesen hat, muß er sich betreten sammeln: 1922 ist das gesamte Staatsarchiv in Dublin ein Raub der Flammen geworden! Über das damalige Archiv und seine Bestände unterrichtet nur mehr: Herbert Wood, Guide to the Public Record Office, Dublin 1919. Die irische Archivverwaltung mußte also ganz von vorne anfangen. Die Bestände sind heute in sechs Hauptgruppen gegliedert, von denen die drei ersten aus Aktenabgaben auf Grund des großbritannischen Archivgesetzes von 1867 stammen: 1. Verlassenschaftsgegenstände; Akten, deren Anlage mindestens 20 Jahre zurückliegt. Heute sind im Archiv Akten der Jahrgänge 1920—1944 vorhanden. — 2. Gerichtshöfe ab 1900. — 3. Staatliche Verwaltung. Mit starken Verlusten 1922, aber doch einzelnen Reihen ab 1663 und Volkszählungsmaterial ab 1813. — Die Bestände der restlichen drei Hauptgruppen gelangen in gegenseitigem Einvernehmen zwischen abgebender Stelle und der Direktion des Staatsarchivs hierher: 4. örtliche Behörden. Vorhandene Aktenbestände: Steuern ab 1834, öffentliche Arbeiten ab 1730, Grundverkehr ab 1654, Bezirk Dublin ab 1775, Stadt Dublin ab 1648 und viele andere. — 5.Akten von Pfarrämtern, einschließlich Matriken. 1922 ist das Schriftenmaterial vor 1871 von 1006 Pfarren verbrannt, während sich die Unterlagen von 637 weiteren Pfarren damals noch in außerarchivischer Verwahrung befunden haben. Durch umfangreiche Übernahmen in jüngster Zeit ist der Bestand im Staatsarchiv wieder beachtlich angewachsen, — 6. Nichtamtliches Material mit vier zum Teil nur nach äußerlichen Merkmalen gebildeten Gruppen: a) größere Sammlungen, ab 1676. b) Genealogische Sammlungen, offenbar jüngeren Datums, Sammelabschriften und Auszüge aus zumeist verbrannten Testamenten, Pfarrmatriken und ähnlichen Quellen, c) Sammlungen von Familienpapieren, ab dem 16. Jahrhundert, d) Einzelstücke, ab dem 15. Jahrhundert. Ungefähr 60 Posten Briefe, Urkunden, Bände, sowohl Originale als Abschriften, in nicht durchwegs systematisch geordneter Reihenfolge. Es handelt sich im ganzen also um einen eher bescheidenen Grundstock eines Staatsarchivs, dessen Bedeutung aber trotz Fehlens jeglicher mittelalterlicher Quellen für historische Forschungen sukzessive zunehmen wird. Diese Forschungen sind frei, während für rechtliche Auskünfte an Privatpersonen eine Gebühr eingehoben wird. Namen von gegen Entgelt arbeitenden Privatforschern, vor allem für genealogische Erhebungen, werden durch die Archivverwaltung bekanntgegeben, doch lehnt sie ausdrücklich jede Gewähr für deren Arbeitsweise und Art der Verrechnung ab. Angaben über den äußeren Umfang der Bestände, die dem Benützer die Beurteilung erleichtern würden, wie weit darin für seine Zwecke vielleicht etwas enthalten sein könnte, finden sich nur in Einzelfällen mitgeteilt, allerdings nicht in Zahlen von Faszikeln, Aktenpaketen oder Bänden, sondern in englischen Fuß für den eingenommenen Raum in den Regalen. Für mehrere Gruppen ist auf ausführlichere Verzeichnisse in Hand- oder Maschinenschrift verwiesen, die als Arehivbehelfe im Benützerraum einzusehen sind. Die Bedürfnisse des Archivdienstes, insbesondere der Betreuung der Benützer sind in allen Archiven sehr ähnlich, sodaß nach den