Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 17/18. (1964/65)
PILLICH, Walter: Kunstregesten aus den Hofparteienprotokollen des Obersthofmeisteramtes von 1637–1780
Österreich 647 diese Verfolgung daher rühre, weil ein gewisser Maler seit 3 Jahren um die Unterdirektorstelle vergeblich ansuche und durch die erwähnte Unterschriftenaktion einen unverdienten Haß und Neid gegen Ästorffer ausübte. Ästorffer beweist, daß er viele Jahre eine ordentliche Hofbesoldung von jährlich 500 Gulden wegen der „en Miniature“ verfertigten Galerie aus der „reservierten Hofkassa“ bezog und diese Besoldung ihm lebenslänglich ausgeworfen gewesen sei, bis er 1742 zum Hofbauamtsmaler ernannt wurde. Ferner war er über 16 Jahre mit Kopierungsarbeiten in der Galerie zu Toskana, nebst verschiedenen anderen Arbeiten betraut worden. Das Obersthofmeisteramt findet, daß van Schuppen anfänglich mit der Bestellung des Ästorffers zum Unterdirektor vollkommen zufrieden war. Erst nach 6 Wochen kritisierte van Schuppen die Tätigkeit des Unterdirektors und hetzte dazu auch andere Mitglieder der Akademie auf, um sich gegen Ästorffer zu stellen, dies sei nicht aus Diensteifer, sondern aus Neid und Privatpassion erfolgt. Ästorffer hat neben seiner Malerei auch die Profession des Vergolders erlernt und wurde vom verstorbenen Gundacker Grafen Althann zum Hofmaler vorgeschlagen. Es sei auch in keiner Satzung der Akademie verboten, daß sich deren Mitglieder nicht auch selber weiter ausbilden dürfen. Das Obersthofmeisteramt glaubt aber, daß die Kaiserin nicht zulassen könne, von deren vorgefaßten Resolution nunmehr abzugehen. Endlich stehe van Schuppen auch nicht zu, gegen die Fähigkeiten des von der Kaiserin ernannten Ästorffer Vorstellungen zu machen. Es wird daher vorgeschlagen, dem van Schuppen sein ungebührliches Betragen durch ein Dekret mitzuteilen. Res.: Placet. f. 445 r — 451 r. 510 1749 Jänner 24, Wien. Dekret an das Hofkontrolloramt, daß anstatt des am 10. September 1748 verstorbenen Ingenieur Adjunkten bei den Edelknaben, Pietro Antonio Philippini, der Johann Adam Millus ernannt wurde und demselben vom 1. Dezember 1748 an eine jährliche Besoldung von 200 Gulden ausgeworfen worden sei, worüber die Verordnung, unter Abrechnung der Taxe von 12 Prozent, auszufertigen ist. f. 452 rv. 511 1749 Jänner 29, Wien. Dekret an den Hofakademie-Direktor van Schuppen, worin das Mißfallen des Obersthofmeisteramtes in Namen der Kaiserin und den gegen deren Resolution schuldigsten Respekt ausgesprochen wird, betreffend die Fähigkeiten des Hofmalers und Unterdirektors der Akademie, Ferdinand Ästorffer. Es ist der Wille der Kaiserin, daß van Schuppen den Ästorffer als Unterdirektor erkenne und achte und die Akademie demnächst eröffnet werden solle, die dem ersten Obersthofmeister als Protektor unterstehe, ohne dessen Wissen künftig nichts zu unternehmen sei. f. 456 v — 457 v. 512 1749 April 12, Wien. Dekret an van Schuppen, Maler- und Bildhauer-Akademie-Direktor, daß er im guten Einverständnis die mit dem Unterdirektor F. Ästorffer zu besorgende Direktion der Maler- und Bildhauer-Akademie führen und dem Ästorffer mit mehr Achtung begegnen solle, über dessen Fähigkeiten keine Prüfung stattfinden dürfe. f. 498 v — 500 r. 513 1749 April 12, Wien. Dekret an Ferdinand Ästorffer, daß er die ihm anvertraute Unterdirektor- stelle der Akademie mit gehöriger Achtung gegen den Oberdirektor van Schuppen versehen solle und jede Ungebühr gegen Ästorffer von Seiten van Schuppens geahndet werden würde. f. 500 v — 501 v.