Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 17/18. (1964/65)

PILLICH, Walter: Kunstregesten aus den Hofparteienprotokollen des Obersthofmeisteramtes von 1637–1780

Österreich 643 18. Hofparteienprotokoll 1745—1746. 487 1745 August 30, Wien. Joseph Anton Geissenhoff, bürgerl. Goldschläger, der die Arbeiten auch bei Hof versieht, bittet, gleich seinem Vater, ihm den Titel eines Hofgold- schlägers zu verleihen. Das Obersthofmeisteramt meint dazu, da G. der ein eigenes Haus in Wien hat, kein Privilegium damit erhalten und daraus auch niemand einen Nachteil haben würde, sei gegen diese Titel Verleihung nichts einzuwenden. Res.: Abzuweisen. f. 147 r. 488 1746 November 21, Wien. Jacob van Schuppen, Direktor der k.k. Maler-, Bildhauer- und Architektur- Akademie, weist in seinem ausführlichen Memorial darauf hin, welchen Nutzen für die Allgemeinheit die Akademie bisher hatte, insbesondere auf die Bildhauer Moll, Schlederer und Schuster und ihre Werke, die für eng­lische Arbeiten gehalten wurden. Nun hat diese Akademie, die bisher nur in Wohnungen untergebracht war, kein Quartier. Deshalb schlägt van Schuppen hiefür in Wien das Fockische Haus, vormals zur Holderstauden genannt, vor, das um 24.000 Gulden käuflich zu erwerben oder zu mieten wäre. Der Hofkammerrat von Saffran möge deshalb damit beauftragt wer­den, dieses Haus in Kauf oder Mietkontrakt zu nehmen. Weiters legt van Schuppen seine Akademie-Auslagen zur Liquidierung vor. Res.: approbiere daß mit Saffran alles ausgemacht werde; lieber aber das Hauß zu kauften, wann nicht gar ein schlechtes, als eines in Bestand zu nehmen. f. 417 r — 421 r. 19. Hofparteienprotokoll 1747—1748. 489 1 747 Juni 19, Wien. Dekret an das Hofkontrolloramt über das vom Oberstkämmerer erlassene Insinuat, daß der Kammermaler Philipp Ferdinand Hamilton auf seine Bitte nunmehr gegen jährliche Besoldung von 1.000 Gulden jährlich 4 Öl­gemälde zu liefern habe, da ihm dies die Kaiserin wegen seines hohen Alters bewilligt und ihm die Zahlung bei der Hofkammer angewiesen werde. f. 126 rv. 490 1747 Juni 19, Wien. Dekret an das Hofkontrolloramt, daß anstatt des vor einiger Zeit verstor­benen Christoph Weißkampf der wirkliche Obertapezierer der verwitweten römischen Kaiserin Elisabeth namens Johann Georg Spenkuch ab 1. April mit jährlich 400 Gulden Hofbesoldung als wirklicher Obertapezierer aufge­nommen wird, worüber die Verordnung an die Hofkammer auszufertigen ist. f. 128 v, 129 r. 491 1747 Juli 31, Wien. Dekret an das Hofkontrolloramt, daß nicht nur jährlich 8.000 Gulden, wel­che seit 1744 zur Anschaffung der erforderlichen Einrichtung des Lust­schlosses Schönbrunn, sondern auch weitere 2.000 Gulden dem Oberst­küchenmeister Graf von Künigl bei der Hofkammer angewiesen werden mögen. Der letztere Betrag solle zur Abdeckung der bereits vorhandenen Schulden von 49.063 Gulden 23 Kreuzer 3 Pfennig, die durch die Möblierung des Schlosses entstanden sind, dienen, damit die Lieferanten und Arbeiter abgezahlt werden können. f. 163 rv. 41*

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