Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 17/18. (1964/65)

MIYAKE, Masaki: J. M. Baernreither und „Mitteleuropa“. Eine Studie über den Nachlaß Baernreither

394 Masaki Miyake delegation gekommen128). Man will diesen weiteren Reichsrat als Dele­gation konstruieren, jedoch so, daß unserer österreichischischen Delegation die Delegierte von Russisch-Polen noch hinzugefügt würden und eine ent­sprechende Vermehrung der Herrenhausmitglieder der Delegationen statt­finden würde, da diese wie bisher ein Drittel der ganzen Delegation aus­machen müßten. Ziffernmäßig stellt sich die heutige Delegation folgender­maßen dar (im besten Fall): 18 Deutsche, 8 Tschechen, 7 Galizianer, 4 Ita­liener, 2 Südsiawen, 1 Rumäne, also 18 Deutsche gegen 22 Nichtdeutsche plus 20 Herrenhausmitgliedern. Nach dem bestehenden Schlüssel würden auf Russisch-Polen 10 neue Delegierte entfallen und die Zahl der Polen daher auf 17 wachsen. Das neue Gesamtverhältnis wäre demnach: 18 Deutsche gegen 32 Nichtdeutsche plus 25 Herrenhausmitgliedern; unter den letzteren wäre natürlich das polnische Element verhältnismäßig auch ver­stärkt und diese Korporation hätte über die wichtigsten Angelegenheiten nicht nur Polens sondern auch West-Österreichs zu entscheiden. Wir Deutsche wären auf alle möglichen Kompromisse angewiesen und trotzdem wir die stärksten Steuerzahler sind, in einer von den anderen Nationalitäten und Strömungen in Österreich viel abhängigeren Lage als heute. Die un­ausbleibliche Folge wäre ein deutscher Irredentismus von einem Umfang, der gar nicht abzusehen ist. Diese Konstruktion einer Subdelegation ist meiner persönlichen Ansicht nach aber auch deswegen nicht durchführbar, weil sie die wichtigsten staatlichen Belange, also u. A. die Wehrsachen dem allgemeinen Stimmrechte entzieht und einer Körperschaft zuweist, die seit ihrem Bestehen als ein bloßes Werkzeug der Regierung gilt und auch gewesen ist. Sehr wenig durchdacht ist bei dieser Konstruktion der Aufbau der Ämter, welcher dieser staatrechtlichen Verbindung entsprechen würde. In Warschau ist ein Landtag gedacht, der die Kompetenz unserer öster­reichischen Landtage und die Kompetenz des engeren Reichsrates in sich fassen würde. Ob man aber diesen polnischen Block durch besondere Mini­ster oder Staatssekretäre oder Sektionschefs regieren und wie diese pol­nische Regierung mit der Wiener Regierung in eine organische Verbindung 128) Diese Formel der Subdelegation, welche die Angliederung Polens an die Donaumonarchie ermöglichen sollte, stammt vom österreichischen Ministerpräsi­denten Graf Karl Stürgkh (Fischer, a. a. O., S. 253), und Burián schlug sie Bethmann Hollweg in den Besprechungen von 10. und 11. November 1915 vor. Burián führte bei dieser Gelegenheit aus: „Polen bildet ein besonderes Kronland, das mit Galizien verbunden wird und einen eigenen Landtag erhält. Dafür schei­den alle polnischen Abgeordneten aus dem österreichischen Reichsrat aus. Für die gemeinsamen Angelegenheiten wird ein engerer Reiohsrat gebildet, in den der österreichische Reichsrat und der polnische Landtag Delegierte entsenden. Dieser engere Reichsrat wählt auch die Abgeordneten für die cisleithanische Delegation. Auf diese Weise würde die finanzielle Belastung, die Galizien bisher für die dies­seitige Reichshälfte gebildet habe, sowie die sog. ,Trinkgeldwirtschaft‘ aufhören. Nur so werde es möglich sein, Polen von Wien aus in der Hand zu behalten, andererseits aber den deutschen Elementen in Österreich die von ihnen ge­wünschte starke Stellung zu geben“. Zitiert in: Conze, a. a. O., S. 144, Anm. 22.

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