Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 17/18. (1964/65)
MIYAKE, Masaki: J. M. Baernreither und „Mitteleuropa“. Eine Studie über den Nachlaß Baernreither
376 Masaki Miyake Abschluß eines wirtschaftlichen Bündnisses zwischen Österreich-Ungarn und Deutschland sei. Beide Staaten müßten, wie er meint, nicht nur politisch und militärisch Hand in Hand gehen, sondern auch wirtschaftlich ganz eng Zusammenarbeiten63). „Die Herstellung eines großen, freieren Marktes in Mitteleuropa würde dem Wirtschaftsleben der drei Staaten unleugbar einen Aufschwung geben“ 64). Er ist davon überzeugt, daß „diese wirtschaftliche Verständigung zwischen Österreich-Ungarn und Deutschland in der Hauptsache vor dem Friedensschlüsse zustande kommen muß.“ Er führt weiter aus: „Nur in der Zeit, in der große Ziele durch die Weltereignisse vor aller Augen deutlich sichtbar werden, können alle die Sonderinteressen überwunden werden, die sich sonst einer großen Idee entgegenstellen. In die Friedensverhandlungen, die die wichtigsten wirtschaftlichen Anglegenheiten auf lange Zeit ordnen werden, müssen wir schon geeinigt und mit bestimmten Absichten eintreten, wenn wir, durch unseren Zusammenschluß zu einer mächtigen wirtschaftlichen Potenz vereinigt, unseren Vorteil mit Erfolg wahren wollen“ 65 *). Das Streben nach wirtschaftlicher Selbstversorgung, nach Autarkie, welches nach dem Krieg für die Wirtschaftspolitik Englands, Rußlands und der Vereinigten Staaten maßgeblich sein werde, wie Baernreither meint, wird von ihm wieder besonders hervogehoben6li). Das deutsch-österreichisch-ungarische Wirtschaftsbündnis müsse nach dem Krieg in Form eines völkerrechtlichen Vertrages mit einer Geltungsdauer von mindestens 25 Jahre abgeschlossen werden 67). Die Denkschrift unterscheidet sich in vier Punkten von seinem Exposé: 1. Hier spricht er sich viel deutlicher als im Exposé für die zweite Möglichkeit der von ihm dort zuerst formulierten Alternative, die völkerrechtlich-vertragliche Bindung zwischen beiden Staaten aus. Die öffentlich- rechtliche Verbindung zwischen der Doppelmonarchie und Deutschland werde „keine staatsrechtliche werden, sondern eine völkerrechtliche bleiben“ 68) : „ ... es kann keine oberstaatliche Körperschaft sein, welche für Österreich-Ungarn und Deutschland bindend entscheidet, sondern es muß eine Verhandlungsinstanz bleiben“ 69). 2. In der Denkschrift spricht er sich auch gegen die Schaffung eines einheitlichen, Österreich-Ungarn und Deutschland umfassenden Zollgebiets und für die Beibehaltung der getrennten Zollgebiete aus. Denn, so argumentiert er, es sei nicht notwendig, „die Sache unnötig zu komplizieren, da die Ziele des Bündnisses ebensogut, ja noch besser und sicherer erreicht 63) Denkschrift, S. 7 f. M) A. a. 0„ S. 16. f>5) A. a. 0„ S. 51. «6) A. a. 0., S. 46. 67) A. a. 0„ S. 20 und S. 29. 6») A. a. O., S. 24. 69) A. a. 0„ S. 25.