Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 17/18. (1964/65)

ENGEL-JANOSI, Friedrich: Einige neue Dokumente zum Tode des Kronprinzen Rudolf

316 Friedrich Engel-Janosi Anlaß ihm gesandt hat. In dieser Unterscheidung zwischen der „väterlichen Teilnahme“ und dem Beileidsbrief vermeine ich einen Hinweis auf die am Vortage gewährte Erlaubnis zur kirchlichen Bestattung zu erblicken. Daß diese unumgänglich notwendig war, ergibt sich auch aus einer Anzahl von Anfragen, die vom Nuntius in Madrid, dem Erzbischof von Athen, den Bischöfen von Jassy und Pzremisl an den Staatssekretär gerichtet wurden, ob kirchliche Trauerfeierlichkeiten für den Kronprinzen gestattet seien, worauf Rampolla regelmäßig etwas verklausuliert antwortete, daß man das Beispiel Wiens befolgen könne „si poträ seguire quel che si fa a Vienna —“ manchmal mit dem Zusatz „attentis circumstantiis“. Die gleiche Weisung erteilt der Nuntius in Wien den bei ihm anfragenden österreichischen Bischöfen8 * * il). Auf die päpstliche Erlaubnis scheinen auch die Worte des Kardinalstaatssekretärs in seinem Telegramm an Revertera vom 6. Februar hinzuweisen, es habe den heiligen Vater erfreut zu erfahren 8a), daß „quanto avea fatto nelle luttuosissime circostanze“, was er unter diesen überaus traurigen Umständen habe tun können und der ihm erteilte Apostolische Segen in etwas habe erleichtern können die lebhafte und gerechte Trauer des Kaisers, „il vivo e giusto condoglio (?) ond’era oppresso il Suo animo“. Welche Handlungen umfaßt das Telegramm mit den Worten: „quanto avea fatto nelle luttuosissime circostanze?“ ist es nicht naheliegend anzunehmen, daß wenn ausschließlich die vom Heiligen Vater zelebrierte Messe gemeint gewesen wäre, diese ausdrücklich genannt worden wäre, so wie ein ausdrück­licher Hinweis auf den Apostolischen Segen erfolgte? Wenn wir schon früher Anlaß hatten, an der Vollständigkeit der in den Papieren des Staatssekretariats aufbewahrten Dopumente über den Tod des Kronprinzen zu zweifeln, so wird diese Einstellung noch bestärkt durch die Berichterstattung des Wiener Nuntius über seine Unterredung mit dem König der Belgier. Während Kaiser Franz Joseph die Teilnahme von Staatsoberhäuptern am Begräbnis im allgemeinen abwies und bei dieser Ab­lehnung auch gegenüber den Versuchen des Deutschen Kaisers verharrte, wurde selbstverständlich dem Vater der Kronprinzessin, dem König der Belgier gegenüber eine Ausnahme gemacht. Am 4. Februar, dem der Be­stattung vorangehenden Tage, meldete Galimberti telegraphisch, daß König Leopold von sich aus den Wunsch ihm übermittelt hatte, mit dem Nuntius sich zu unterreden und abends erfolgte die telegraphische Benachrichti­8) „Streiflichter“, 141. 8a) Dies geschah durch ein Telegramm Graf Kálnokys an Revertera vom II, 1, das dieser Rampolla am II, 2 sandte. Das Telegramm Kálnokys hat in der im Vatikanischen Archiv aufbewahrten italienischen Übersetzung folgenden Wortlaut: „Con animo commosso La prega Sua Maestä di estemare al S. P. la piü profundamente sentita gratitudine per l’espressione delle Sue condoglianze trasmesse Gli per mezzo dell’Eceellenza Vostra e per avere Sua Santitä offerto il Santo Sacrificio della messa per la salute dell’anima del caro defunto. S. M. ha sicura fede nell’efficacia delle preghiere di S. S. e, come figlio fedele della Santa Chiesa trova consolazione e comforto nella benedizione del S. P.“

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