Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 17/18. (1964/65)
BLAAS, Richard: Die Anfänge des österreichischen Brasilienhandels
Die Anfänge des österreichischen Brasilienhandels 281 Verhandlungen sofort aufnehmen zu können 167). Auf diese Note antwortete das Außenministerium ablehnend und verweigerte vorläufig die offizielle Anerkennung der beiden genannten Staaten, obwohl man Peru, Paraguay und Chile schon längst anerkannt hatte. Als Graf Rechberg das Außenministerium leitete, wurde 1864 dann mit Weisung vom 11. September der Auftrag erteilt, die Verhandlungen aufzunehmen, die der Ministerresident in Rio de Janeiro führen sollta Mit den meisten dieser Staaten bestanden ja bereits diplomatische Beziehungen, da den beiderseitigen Konsularagenten das Exequatur erteilt worden war. Nun sollte auch im Falle eines Vertragsabschlusses die Anerkennung der staatlichen Unabhängigkeit ausdrücklich ausgesprochen werden. Allerdings wurde noch im Vertragsentwurf von 1865 ausdrücklich verlangt, daß die Worte „considérant l’indé- pendance politique des deux Etats respectifs“ wegzubleiben haben168). Ob die Ereignisse in Mexiko auf diese Haltung einen Einfluß hatten? Als Verhandlungsgrundlage wurden die Projekte verwendet, die seinerzeit der Novara-Expedition mitgegeben worden waren. Sonnleithner erhielt nunmehr die vier benötigten Vollmachtsurkunden ausgestellt und begann 1865 mit den Verhandlungen. Eine Darstellung des Verlaufes dieser Verhandlungen ist nicht mehr Gegenstand dieser Arbeit, es sei nur kurz erwähnt, daß die betreffenden Verträge sämtlich im Jahre 1870 abgeschlossen wurden und zwar am 2. Mai mit Peru in Lima, am 14. Juni in Santiago mit Chile, am 27. Oktober in Buenos Ayres mit Argentinien und am 7. Dezember in Montevideo mit Uruguay169). Im Handel mit Brasilien galt bis auf weiteres das durch den Notenwechsel von 1848 sanktionierte Prinzip der strengen Gleichbehandlung. Einzelne auftauchende Fragen wurden im gegenseitigen Einvernehmen geregelt. So wurde durch einen Notenwechsel vom 8. und 9. August 1867 der Antrag der österreichischen Regierung auf Befreiung der Konsularfunktionäre von den Taxen für die Gewährung des Exequaturs von Bra167) StK. Dipl. Korr. Brasilien, Fasz. 30, Bericht vom 14. Mai 1858 und ad Note 12.097 und 12.160 ex 1859 Votum vom 8. November 1859 in Adm. Reg. F 34 in St.K. Brasilien, Fasz. 30. 16R) Ebenda. Bericht vom 6. I. 1866, Beilage Weisung vom 29. Sept. 1865. 169) Bittner, Staatsverträge a. a. O. nr. 3829—1870 Mai 2 Lima Handels- und Schiffahrtsvertrag mit Peru; nr. 3831—1870 Juni 14 Santiago Handels- und Schiffahrtsvertrag mit Chile; nr. 3851—1870 Oktober 27 Buenos Ayres, Handelsund Schiffahrtsvertrag mit Argentinien, nr. 3855—1870 Dezember 7 Montevideo Handels- und Schiffahrtsvertrag mit Uruguay. Die Verträge sind publiziert bei F. Attlmayr, Die Elemente des internationalen Seerechtes, II. Bd. Sammlung von Verträgen, Wien 1873, II/3, 30, 434, 605. Die Verträge sind österreichischerseits unterzeichnet von Freiherrn von Petz, Konteradmiral. Zum Vertrag mit Argentinien vgl. Korrespondenzen und Aktenstücke des k. u. k. gemeinsamen Ministeriums des Äußeren, Wien 1874 nr. 8, S. 94 ff. — Auf die weiteren Schicksale dieser Verträge und ihre Ratifikation resp. Nichtratifikation wird hier nicht mehr eingegangen.