Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 17/18. (1964/65)

BLAAS, Richard: Die Anfänge des österreichischen Brasilienhandels

262 Richard Blaas Bahia zu ernennen125). Die Besetzung weiterer Handelsplätze mit k. k. Handelsagenten wird dem Gesandten ausdrücklich freigestellt126). In der Dienstinstruktion des neuen Gesandten, des Baron Daiser-Silbach, vom 5. Dezember 1829 hieß es „die Absicht des k. k. Hofes war bei Abschluß des Handels- und Schiffahrtsvertrages der österreichischen Flagge einen neuen ergiebigen Markt zu eröffnen. Dort biethet der Boden einen Über­fluß der schätzbarsten Naturprodukte, aber es gebricht noch sehr an Erzeugnissen des Kunstfleißes, deren die Bewohner zur Befriedigung so mancher ersten Bedürfnisse sowohl als der Forderungen des Luxus be- nöthigen. Der österreichische Kaiserstaat, reich an Früchten nationaler Industrie, zum Theil auch an Naturerzeugnissen, die Brasilien nicht hervor­bringt, befindet sich in der glücklichen Lage, diesem Lande eine Menge verschiedener Warenartikel zuzuführen, und sich dagegen dort mit den bei uns fehlenden Kolonial-Gegenständen versehen zu können. Die Mittel zu einem vortheilhaften wechselseitigem Austausch sind daher in Fülle vor­handen und es kömmt blos darauf an, den Absatz auf jede Art zu erleich­tern und die selbem etwa noch im Wege stehenden Hindernisse zu beheben. Das erste und dringendste ist bereits durch Abschluß des Traktates ge­schehen. Wenn demungeachtet der Verkehr des österreichischen Küsten­landes mit Brasilien noch bei weitem nicht die Stufe von Thätigkeit, deren er empfänglich ist, erreicht hat, so scheint solches theils einem, dem öster­reichischen Handelsstand bisher eigenen Mangel an Unternehmungsgeist, theils der Unzulänglichkeit verwendbarer Kapitalien ganz vorzüglich aber der Unbekanntschaft unserer Kaufleute und Fabriksleute mit dem Geschmack und den örtlichen Verhältnissen jener Gegenden zugerechnet werden zu müssen“ 127). Der neue Gesandte wird dann besonders angewiesen, dafür zu sorgen, daß der Handelsvertrag im Sinne der österreichischen Regierung ausgelegt und gehandhabt wird. Da sich vor allem Bahia als für den österreichischen Brasilienhandel günstiger anbot und das einzige österreichische Handels­haus Buschek eben in Bahia seine Niederlassung eröffnete, entsandte auch die Hofkammer, noch einmal auf die Idee des Handelsexperten zurückgrei­125) Der Aufbau des Konsulatswesens beschäftigte Mareschal schon seit 1826. Bereits am 31. Juli 1826 schrieb er an die Staatskanzlei: „il y a non seulement aucun agent consulaire Autrichien au Brésil, mais mérne aucun regle­ment ou instruction qui puisse servir de guide dans des affaires de cette nature.“ — (Fasz. 13, Ber. Nr. 17 G). — Ferner Fasz. 17, Bericht Nr. 1 B ddo. 17. März 1828: „Ich halte es auch für meine Pflicht bei dieser Gelegenheit meine schon mehrmals geäusserte Meinung hinsichtlich der Zweckmässigkeit der Wahl des Herrn Franz Scheiner zum österr. Generalkonsul allhier zu wiederholen“ ... Ber. Nr. 6 A u. B ddo. 22. Juli 1828 über die Anstellung Scheiners in Rio de Janeiro und des Karl Buscheck in Bahia zu Konsuln. (Vgl. auch Fasz. 16, Be­richt Nr. 7 A, ddo. 19. Mai 1827.) 126) St.K. Dipl. Korr. Brasilien Fasz. 18, Weisung vom 15. Mai 1828 betref­fend das Recht der provisorischen Einsetzung von Konsularagenten. 127) Ebenda, Fasz. 20, Weisung vom 5. Dezember 1829. Instruktion für Frh. v. Daiser.

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