Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 17/18. (1964/65)

BLAAS, Richard: Die Anfänge des österreichischen Brasilienhandels

214 Richard Blaas auch jenes Dekret des Prinzregenten Johann VI. vor, laut welchem der Han­del nach Brasilien allen Nationen freigegeben wird. Das Gesuch Hofmanns wurde der Zentralorganisierungshofkommission mit dem Bemerken zugelei­tet, daß Hofmann nicht als österreichischer Konsul, sondern nur als Agent des zu Lissabon verstorbenen österreichischen Generalkonsuls Stocqueler an­zusehen sei, daß aber sein Einschreiten doch Anlaß zur Überlegung gäbe, ob es nicht an der Zeit wäre, nach der prinzipiellen Entscheidung über die Errichtung eines Generalkonsulates für Nordamerika jetzt auch als Pendant dazu eines in Brasilien zu etablieren und so „die Nord- und Südküsten von Amerika in Bezug auf den österreichischen Seehandel in nähere Ver­hältnisse zu bringen, da es seine Richtigkeit hat, daß es für Österreich höchst erwünschlich und vorteilhaft wäre, durch den Austausch der Natio­nalfabrikate gegen Kolonialwaren mit Brasilien in eine unmittelbare Ver­bindung zu treten“ 14). Die zuständigen Handelsgremien in Triest und Venedig wurden zur Stellungnahme aufgefordert, ebenso wurde der Trie- stiner Großhändler Perez um ein Gutachten über die Erfolgsaussichten fűi­den österreichischen Amerikahandel und um Benennung eines geeigneten Kandidaten für den Generalkonsulposten in Brasilien angegangen. Das Perez’sche Memoire und sein Vorschlag, einen gewissen Ignaz Wicker- hauser zum Generalkonsul in Rio de Janeiro zu ernennen, wurde den schon genannten Handelsstellen in Triest und Venedig zur Begutachtung nach­gereicht. Am 11. Februar 1816 legte die Börsendeputation in Triest ihr Gutachten dem Gubernium vor, sie kam zu dem Schluß, daß der wechsel­seitige Seehandel zwischen Brasilien und Österreich sich höchst vorteilhaft entwickeln könnte, wenn zwei Grundvoraussetzungen geschaffen würden, daß nämlich einerseits die österreichischen Seehäfen das Monopol für die Einfuhr von Kolonialwaren erhielten und andererseits der österreichischen Handelsflagge in Brasilien annähernd die gleichen Rechte und Privilegien eingeräumt würden wie der portugiesischen und englischen. Die unter­schiedliche Zollbehandlung war eines der wesentlichsten Gravamen für den Start eines neuen Handels mit Brasilien. England hatte sich im Handels­vertrag vom 19. Februar 1810 von Brasilien das Privileg gesichert, statt der von allen anderen Handelspartnern eingehobenen 24% Zollabgabe nur eine von 15% leisten zu müssen. Portugal als Mutterland war selbstverständ­licherweise noch mehr begünstigt, doch kann man hier kaum von einer auswärtigen Handelsnation sprechen. Die baldige Errichtung eines General­konsulates in Rio de Janeiro wird von der Triestiner Kaufmannschaft wärmstens befürwortet, weil nur dadurch der österreichischen Seefahrt und dem Handel die nötige diplomatische und juristische Unterstützung gesichert wäre. Die Absendung einer diplomatischen Mission zwecks Aus­handlung und Abschluß eines vorteilhaften Handelsvertrages müßte als nächstes Ziel ins Auge gefaßt werden15). Den positiven Äußerungen der 14) Ebenda, Noten an die ZOHK., Fasz. 27, Note vom 30. Oktober 1815. 15) Hofkammerarchiv Wien (abgekürzt = HKA), Kommerz-Präsidium (abg. Kom-Präs. rote Nr. 1243, ZI. 174. Vortrag der ZOHK. über die Errichtung eines

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