Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 17/18. (1964/65)
WALDSTEIN-WARTENBERG, Berthold: Österreichisches Adelsrecht 1804–1918
Österreichs Adelsrecht 1804—1918 129 Allen übrigen Personen wurde nur auf Grund ihrer Verdienste um den Monarchen oder Staat der Adel verliehen. Kaiser Franz ließ sich stets eingehend darüber berichten und verlangte mitunter eine genaue Nachforschung über die Lebensverhältnisse "), insbesondere über die Moral des Bewerbers 10°). Über die Art der Verdienste, die zu einer Standeserhöhung führten, läßt sich keine Regel aufstellen und war hier wohl das Gutachten der Hofkanzlei maßgebend, doch hat der Kaiser auch wiederholt dagegen entschieden, vor allem Kaiser Franz ,01). Aber auch bei den Zivilpersonen spielte der systematisierte Adel eine überragende Rolle, da bis zum Jahre 1884 hauptsächlich der Adel auf Grund bereits verliehener Orden erteilt wurde. Dies kann man folgender Übersicht entnehmen, die auf Grund einer Statistik erstellt wurde, die allerdings nur die Zeit von 1848—1898 berücksichtigt* 100 101 102). Freiherrn Ritter Summe Leopoldsorden 66 355 421 Eiserne Krone 288 1.696 1.984 Stephansorden 38 — 38 Ohne Orden 234 121 355 Summe 626 2.172 2.798 . 3. Verleihung des Adels an Ausländer. Da auch nach 1806 wiederholt Gesuche von Ausländern an den Kaiser um Erhebung in den Adelstand eintrafen, wurde die Hofkanzlei mittels kaiserlicher Entschließung vom 26. Feber 1816 aufgefordert, bei der Behandlung derartiger Gesuche folgende Grundsätze zu beachten. 1. Handelte es sich um Bewerber, die aus einer Monarchie stammten, so mußte darauf geachtet werden, daß der betreffende Monarch das Gesuch unterstütze. War dies der Fall, so sollte das Gesuch aus Höflichkeit gegenüber dem fremden Hof bewilligt werden, jedoch nur dann, wenn Verdienste vorhanden waren und die wirtschaftlichen Verhältnisse dem gewünschten Adelsgrad entsprachen. 2. Stammte der Ausländer aus einem Land, wo es keinen Adel gab oder die Regierung von ihrem Recht, den Adel zu verleihen, keinen Gebrauch machte, so waren nur Verdienste, insbesondere um die österreichische Monarchie maßgebend. Auch in Fällen, wo einflußreiche Personen oder »») Vgl. 24.578/1816-7. 100) 1.060/1820—7. 101) Vgl. Sign. 7. i“2) J. B. Witting: Statistik der Standeserhöhung während der Regierung Kaiser Franz Josef I., Bl. d. Ver. f. Landeskunde von Niederösterreich 32. Bd. 1898 S. 63. Mitteilungen, Band 17/18 9